Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-12-05
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-12-05
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen, beide Motionen abzulehnen. Aber die Mehrheit Ihrer Kommission hat eine Differenzierung vorgenommen, und wenn Sie die Motionen annehmen, würde ich die Differenzierung auch gerne so unterstützt sehen. [PAGE 1078]
Einfach nochmals zur Erinnerung: Ein Führerausweis wird Ihnen nicht wegen nichts entzogen. Wenn Sie also ein paar Kilometerchen pro Stunde zu schnell gefahren sind, sind Sie den Führerausweis nicht los, sondern erhalten allenfalls eine saftige Busse. Auch ein Rotlicht zu überfahren, führt nicht zu einem Führerausweisentzug. Entweder sind es wirklich Wiederholungsfälle - ich meine, wenn eine Person im Verkehr wiederholt unachtsam ist, muss man sich schon auch fragen, mit welcher Verantwortung diese Person dann allenfalls noch einen Bus lenkt -, oder es muss, wenn es sich um eine erste Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz handelt, eine mittelschwere oder schwere Verkehrsregelverletzung sein, damit es zu einem Führerausweisentzug kommt. Das sollte man vor Augen haben und nicht einfach denken, es sei ja ein Bagatelldelikt und der Chauffeur könne deshalb seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Die heutige Gesetzgebung erlaubt bereits insofern eine Differenzierung - der Kommissionssprecher hat das natürlich erwähnt -, als man die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen und eben auch bei der Dauer des Führerausweisentzugs die Einzelfallsituation berücksichtigen kann. Es gibt aber nicht die Möglichkeit, vollständig auf den Entzug zu verzichten, und das ist es natürlich, worauf die beiden Motionen jetzt abzielen. Wobei eigentlich keine der beiden Motionen, mindestens nicht im Motionstext, verlangt, ganz darauf zu verzichten. Sie verlangen einfach, noch markanter zu differenzieren. Das werden wir dann, falls Sie die Motionen annehmen, noch anschauen müssen.
Aber wir sind der Meinung, die Differenzierungsmöglichkeit - dass man eben den Einzelfall berücksichtigt und dass der Führerausweisentzug weniger lang dauern soll - gibt es heute schon. Es gibt übrigens heute auch die Möglichkeit, dass man den Führerausweisentzug verschieben oder aufschieben kann, z. B. in die Ferien, damit man in der beruflichen Tätigkeit nicht eingeschränkt wird. Diese Möglichkeiten gibt es heute schon, und sie werden auch genutzt.
Wenn ich nun die beiden Motionen anschaue und miteinander vergleiche, sehe ich, dass die Motion Giezendanner tatsächlich noch einmal beträchtlich weiter geht als die Motion Graf-Litscher, und zwar, indem die Motion Giezendanner verlangt, dass man die Differenzierung eben auch nach einem Vergehen vornimmt. Vergehen, das wissen Sie, sind meistens schwere Verstösse gegen die Verkehrsregeln. Damit sind Sie dann nicht mehr bei den Unachtsamkeiten, das muss ich Ihnen schon sagen. Also müssen Sie entscheiden: Wollen Sie wirklich, dass man bei Leuten, die auch im Privatleben Vergehen, schwere Verstösse gegen die Verkehrsregeln, begehen, sagen kann, den Führerausweis sollten sie weiterhin behalten?
Auch die Motion Graf-Litscher würde uns bei der Umsetzung noch beträchtliches Kopfzerbrechen verursachen. Sie spricht von Berufsfahrern und Berufsfahrerinnen. Da kann man sagen, das seien sicher Lastwagenlenker, Buschauffeure, da sind wir uns wahrscheinlich einig. Aber ist ein Aussendienstmitarbeiter auch ein Berufsfahrer? Ihn kann es auch den Beruf kosten: Ein Aussendienstmitarbeiter, der alleine unterwegs ist und von einem Tag auf den anderen keinen Führerausweis mehr hat, kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Was ist mit dem Servicetechniker? Der kann dann auch nicht mehr fahren. Mir ist noch der Kaminfeger in den Sinn gekommen, das sind ja häufig Einmannbetriebe. Wenn ein solcher Kaminfeger den Führerausweis nicht mehr hat, ist er auch weg vom Markt. Die Abgrenzung, wer ein Berufsfahrer oder eine Berufsfahrerin ist und wer nicht, würde uns einiges an Kopfzerbrechen bereiten.
Wenn Sie der Meinung sind, Sie möchten noch stärker differenzieren, bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie Ihrer Kommission folgen, die Motion Graf-Litscher annehmen und die Motion Giezendanner aber ablehnen. Die Motion Giezendanner verlangt auch bei schweren Verletzungen der Verkehrsgesetzgebung diese Differenzierung. Sie geht aus unserer Sicht ganz eindeutig zu weit; da bitte ich Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
[VS]