Fässler Hildegard · Nationalrat · 2002-09-25
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-25
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst festhalten, dass wir hier in Artikel 5 Absatz 4 über einen Mehrheitsantrag sprechen und nicht über einen Antrag Strahm. Diesem Antrag stimmte eine grosse Mehrheit der Kommission zu. Über diesen Antrag der Mehrheit müssen wir eigentlich auch nicht mehr diskutieren.
In den Eintretensvoten haben sich alle Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen dafür ausgesprochen, dass Vertikalabsprachen, also der Intrabrand-Wettbewerb, auch geregelt werden müssen. Es ist ja so, dass solche Vertikalabsprachen weder generell dem Zweckartikel des Kartellgesetzes zuwiderlaufen noch generell zulässig sind. Deshalb hat es Ihre Kommission als richtig erachtet, hier diesen Absatz 4 anzufügen.
Die Weko hat in ihrer Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 zwar aufgeführt, was sie in diesem Bereich als erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen erachtet. Wenn nun die Vertikalabsprachen nicht ins Kartellgesetz aufgenommen würden, dann könnten auch keine direkten Sanktionen dagegen ergriffen werden. Deshalb hat die Mehrheit der Kommission diesem Zusatz zugestimmt.
Der Antrag Triponez lag der Kommission so nicht vor, aber er hat ja dieselbe Ursache wie der Antrag der Minderheit Spuhler. Er drückt ein gewisses Unbehagen gegenüber der Formulierung von Absatz 4 aus, wie ihn die Mehrheit beschlossen hat, weil damit suggeriert werden könnte, dass generell alle Vertikalabsprachen unzulässig seien. Das ist aber nur so, wenn man diesen Artikel nicht vollständig liest. In Artikel 4 heisst es nicht nur: "Diese Vermutung gilt auch für Abreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen". Es wird vielmehr weiter gesagt, dass es um "die direkte oder indirekte Festsetzung von Preisen" geht, also Preisabsprachen, "sowie um Abreden über die Aufteilung von Märkten nach Gebieten oder Geschäftspartnern", also um die Gebietsaufteilung. Das sind die beiden Fälle, die grosse Schwierigkeiten machen und die man untersuchen muss, weil hier wirklich kartellgesetzwidrige Dinge vorliegen könnten.
Schauen wir den Antrag Triponez etwas genauer an: Es kommen die Wörter "exklusiv" und "selektiv" vor. Herr Prof. Zäch von der Universität Zürich hat uns gesagt, dass diese beiden Begriffe nicht präzise seien; ohne Legaldefinition könne man sie nicht als gesetzliche Tatbestandsmerkmale brauchen.
Wir haben also hier schon zwei Wörter, die nicht klar sind, und jetzt kommt noch der Begriff der Marktabschottung, der noch weniger klar ist, wie Ihnen auch Herr Pelli erklärt hat. Nur schon die französische Übersetzung geht nicht auf, denn "exclusion de marché" ist etwas anderes; wir haben also schon da Probleme.
Deshalb bin ich der Ansicht, Frau Polla, dass wir bei unserem Mehrheitsantrag bleiben sollten. Die Ständeräte lesen üblicherweise unsere Wortmeldungen im Amtlichen Bulletin nach. Sie werden sehen, dass hier von gewisser Seite ein Unbehagen vorhanden ist, weil es ja auch Absprachen gibt, die sinnvoll sind. Der Ständerat wird dieser Frage nachgehen. Sollte er eine bessere Formulierung finden, werden wir uns dem nicht entgegenstellen.
Herr Schneider, der Zusatz von Herrn Triponez ist eben keine Präzisierung, sondern es wird, im Gegenteil, noch weniger klar.
Zu Herrn Spuhler noch eine Bemerkung: Wir haben über die Frage der Konzernbildung auch in der Kommission gesprochen, und da wurde uns von Herrn Stoffel, dem Vizepräsidenten der Wettbewerbskommission, Folgendes gesagt: "Die Frage, ob die beantragte Regelung zur Konzernbildung führen würde, hängt im Wesentlichen davon ab, ob ein Distributionssystem von den Marktteilnehmern als effizient angesehen wird oder nicht, ob also die Distribution als solche einen Mehrwert schafft oder nicht. Normalerweise entstehen Distributionssysteme nur dort, wo die Distributoren wirklich einen Mehrwert schaffen. Dies war bei Produkten wie bei Automobilen der Fall und dürfte auch noch einige Zeit der Fall sein, weil die Automobile in verschiedenen Märkten platziert werden. Solange die Distributoren einen Mehrwert schaffen, integrieren sich die Konzerne nicht vertikal. Wenn sich die Konzerne jedoch vertikal integrieren, wie es etwa im Computerhandel geschehen ist, dann gibt es zuerst einmal eine Fusionskontrolle, da eine solche Integration zu einer marktbeherrschenden Stellung führen könnte."
Es gibt also nicht einfach automatisch Konzerne, sondern es muss sich ja auch lohnen, sonst macht das niemand. Wie vorher schon gesagt wurde: Wer kauft schon ein paar Hundert oder Tausend Filialen auf, nur um dort die Autos selber verkaufen zu können?
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und dem Ständerat die Gelegenheit zu geben, allenfalls noch klüger zu sein als wir.