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Meyer Mattea · Nationalrat · 2019-12-05

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-05

Wortprotokoll

Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) erbringt wichtige Dienstleistungen für die gesamte Bundesverwaltung. Es trägt bei strategisch wichtigen, vor allem auch komplexen IT-Grossprojekten eine grosse Verantwortung. Um im Rahmen solcher Projekte flexibler reagieren und auch Expertinnen- und Expertenwissen beiziehen zu können, ist es sinnvoll, externe Mitarbeitende zu haben und hier auch weiterhin über einen gewissen Handlungsspielraum zu verfügen. Damit aber der Know-how-Verlust möglichst gering gehalten werden kann und um als Bundesamt weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, sollte die Zahl der externen Mitarbeitenden im Verhältnis zu derjenigen der internen Mitarbeitenden nicht einfach konstant zunehmen. Gemäss Planung des BIT wird der Anteil der externen Mitarbeitenden im Jahr 2023 auf bis zu 24 Prozent anwachsen. Auf einen externen Mitarbeitenden kommen drei interne Mitarbeitende. Dieser Anteil der externen Mitarbeitenden ist zu hoch. Ich verlange mit meinem Minderheitsantrag, dass dieser auf 20 Prozent plafoniert wird, verbunden mit der Idee, dass das BIT vermehrt eben auch darauf fokussiert, die Mitarbeitenden und das Wissen, das bei IT-Grossprojekten angehäuft wird, bei sich zu behalten. Auch im Hinblick auf allfällige Pensionierungen in der Zukunft ist es wichtig, hier eine Personalplanung vorzunehmen.

Ich komme zu meiner Minderheit betreffend das Eidgenössische Personalamt. Diese Minderheit betrifft nur den Finanzplan 2021-2023. Es gibt ein Aufgabengebiet beim Eidgenössischen Personalamt, das die Bereiche Lehrstellen, Hochschulpraktika und Integration von Menschen mit einer Behinderung umfasst. Bei diesem Budgetposten sind rund 6,5 Millionen Franken für die berufliche Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen vorgesehen. Mit meinem Minderheitsantrag soll der Geltungsbereich ausgeweitet werden, damit dieses Geld eben auch für die berufliche Integration von Menschen verwendet werden kann, die aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, aber nicht eine IV-Integrationsstelle erhalten. Namentlich sind das Langzeiterwerbslose, also z. B. Über-55-Jährige, die nicht mehr zurück in den Beruf finden, oder Flüchtlinge, die zum ersten Mal in der Schweiz versuchen, im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen.

Der Bundesrat hat Massnahmen zur beruflichen Integration von Über-55-Jährigen vorgesehen und für die Flüchtlinge mit der Integrationsagenda zusammen mit den Kantonen eine Entwicklung ausgearbeitet, um die Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Im Rahmen dieser beiden Projekte sollte es möglich sein, dass die Bundesverwaltung eine Vorbildrolle wahrnimmt - der Bund ist einer der grössten Arbeitgeber in der Schweiz -, damit diese Menschen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Es kann nicht sein, dass man diese Aufgabe zwar ins Gesetz schreibt oder [PAGE 2112] Integrationsprogramme dazu macht, aber dann die Privatwirtschaft mit dieser wichtigen Aufgabe eigentlich alleine lässt.

Wenn man aber eine Ausweitung des Geltungsbereichs macht, ist das natürlich auch mit zusätzlichen finanziellen Kosten verbunden. Deswegen beantrage ich eine Verdoppelung dieser 6,5 Millionen Franken auf 13 Millionen Franken, damit es eben genug Geld hat, um diese Integrationsleistung auch garantieren zu können.

Ich nutze meine Zeit noch, um kurz zu meinem Einzelantrag, der Ihnen vorliegt, zu sprechen: Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 reduzierte das Fedpol den Personalaufwand unter anderem im Bereich der Pädokriminalität und der Pornografie respektive bei der Bekämpfung in diesen Bereichen. Die Strafverfolgung bei Pädokriminalität liegt im Aufgabenbereich der Kantone, selbstverständlich übernimmt aber das Fedpol eine wichtige Zentralstellenaufgabe. Dazu gehört eben, dass das Fedpol die Schnittstelle zum Ausland und zu kantonalen Polizeikorps ist. Dank dieser Triage-Funktion entlastet das Fedpol die Kantone auch in der Arbeit ihrer Strafverfolgungsbehörden. Wie funktioniert das? Die Zahl der an die Schweiz vermittelten oder übermittelten Verdachtsmeldungen auf Kinderpornografie steigt sehr stark an. Diese Verdachtsmeldungen kommen zum Fedpol, und das Fedpol triagiert. Das Fedpol nimmt diese also entgegen, überprüft sie auf eine mögliche Strafbarkeit und vermittelt sie dann an die zuständigen kantonalen Polizeistellen weiter. Wenn es Verdachtsmeldungen sind, bei denen nicht klar ist, welcher Kanton zuständig ist, kann auch das Fedpol erste Ermittlungen übernehmen.

Nun, die Anzahl der Fälle steigt an, und grundsätzlich ist jeder Fall ein schlimmer Fall. Aber es ist grundsätzlich ein positives Zeichen, dass die Zahl der Verdachtsmeldungen steigt, weil das nämlich heisst, dass man genauer hinschaut, dass man bei Kinderpornografie wirklich auch ermitteln möchte.

Ich beantrage deshalb mit meinem Einzelantrag eine Stellenaufstockung um vier Stellen, um in Zukunft diese Zentralstellenaufgabe des Fedpol im Bereich der Internetkriminalität, aber mit Fokus auf Kinderpornografie, zu verstärken und die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft, die betroffenen Kinder, besser schützen zu können.