Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2019-12-09
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-09
Wortprotokoll
Es gibt in der letzten Differenzbereinigungsrunde eigentlich keine Differenz mehr, deshalb in aller Kürze: Was der Ständerat noch geändert hat, ist in Ziffer IV Absatz 2 Litera a das Inkrafttreten respektive die Gültigkeitsdauer des Gesetzes. Das Inkrafttreten wird jetzt so gewählt, dass das Gesetz eigentlich [PAGE 2150] ab sofort in Kraft treten kann. Entsprechend wird das Gesetz bis maximal am 31. Dezember 2023 Gültigkeit haben und wird nicht direkt an die Beratungen und das Inkrafttreten des CO2-Gesetzes geknüpft.
Ich mache zuhanden der Redaktionskommission noch gerne einige Äusserungen. Die Redaktionskommission muss nämlich noch eine Anpassung vornehmen. Eine Korrektur kann erfolgen, ohne dass man hier jetzt formell noch eine Differenz zum Ständerat schafft, da sie eine rein logische Folge der Beschlüsse beider Räte ist. Zur Sicherheit wünscht die Redaktionskommission aber eine Bestätigung vom Berichterstatter, die ich hiermit gerne abgebe.
Der Hinweis betrifft einen Artikel, den ich jetzt dann gleich auch noch zitieren werde. Als Folge der Ratsbeschlüsse müsste noch die Geltungsdauer von Artikel 12e des Mineralölsteuergesetzes verlängert werden. Artikel 12e sieht vor, dass Steuerausfälle, die sich aus der Steuererleichterung nach den Artikeln 12a und 12b ergeben, bis spätestens am 31. Dezember 2028 kompensiert werden müssen. Folgerichtig müsste Artikel 12e bis Ende 2028 in Kraft bleiben und nicht bis Ende 2023, wie das hier fälschlicherweise vermerkt ist. Das müsste in Ziffer IV Absatz 2 Buchstabe a der Vorlage für die Revision des Mineralölsteuergesetzes pauschal festgehalten werden. Dafür müsste in Absatz 2 ein neuer Buchstabe abis hinzugefügt werden, der so lautet: "Artikel 12e von Ziffer I des Gesetzes (Mineralölsteuergesetz vom 21. Juni 1996) tritt am 1. Juli 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2028." Das ist die Anmerkung zuhanden der Redaktionskommission.
In der Differenzbereinigung der ganzen Vorlage wurden noch die Kostenfolgen erwähnt. Die Kosten bzw. die Konsequenzen bei dieser Vorlage sind wie folgt: Wir haben ab Mitte 2020 bis Ende 2028 aufgrund der Vorlage zu den Steuererleichterungen Mehrkosten von 3,7 Rappen pro Liter zu gewärtigen. Hinzukommen wird in Zukunft der Beitrag für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds, und beim CO2-Gesetz könnten auch noch bis zu 12 Rappen pro Liter hinzukommen. Das macht in der Summe etwa 20 Rappen pro Liter Benzin oder Diesel, welche aufgrund dieser und der anderen Vorlage dazukommen könnten - dies als Bestandesaufnahme zu den Kostenfolgen.