Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-12-09
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-12-09
Wortprotokoll
Ich versuche, mich so kurz wie möglich zu fassen, nachdem der Berichterstatter hier ein umfassendes Bild der Lage - wenn man so sagen will - abgegeben hat. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass die kantonalen Korps häufig über Informationen zu einer Person verfügen, die auch in einem anderen Kanton straffällig geworden ist. Anderen Kantonen stehen nicht sämtliche Informationen zur Verfügung. Diese müssen einzeln abgefragt werden.
Ich habe mich auch gemeldet, um Ihnen hier ein eindrückliches Beispiel zu geben: Nach dem Attentat in Strassburg vor rund einem Jahr hat Frankreich auf Hochtouren nach dem Täter gefahndet und wollte auch von unserem Land Informationen über ihn erhalten. Die ganze Nacht hindurch wurden Abklärungen zur Person in der Schweiz vorgenommen, und dies in kantonalen Ermittlungssystemen. Der Attentäter von Strassburg war in sieben Kantonen erfasst. Aber die Systeme geben nur bekannt, dass die Person tatsächlich in einem Kanton erfasst ist. Die Hintergründe, warum die Person erfasst ist, müssten dann bei jedem Kanton wieder einzeln abgefragt werden.
Dieses Beispiel zeigt, dass die vorhandenen Daten besser miteinander vernetzt werden müssen, damit keine wertvolle Zeit bei der Fahndung und bei den Ermittlungen verloren geht. Wenn die polizeilichen Daten von Bund und Kantonen allen Polizeikorps zur Verfügung stehen, dann kann die Polizeiarbeit besser gesteuert und priorisiert werden. Bund und Kantone haben den Handlungsbedarf hier erkannt. Die polizeiliche Informatiklandschaft wird derzeit den aktuellen Anforderungen angepasst. Mein Departement hat zusammen mit den Kantonen eine Vorstudie für eine nationale polizeiliche Abfrageplattform erarbeitet. So sollen die Polizeikorps in Zukunft mit nur einer Abfrage alle Informationen abrufen können, und zwar aus kantonalen und nationalen Abfragesystemen. Eine zentrale Erfassung und Bearbeitung aller Polizeidaten beim Bund steht auch aus Gründen der kantonalen Polizeihoheit nicht zur Diskussion. Die Polizeihoheit bleibt auch hier bei den Kantonen. Damit bleibt auch die Datenherrschaft und die Verantwortung für die Richtigkeit und die Pflege dieser Daten bei den jeweiligen Polizeikorps. Mit dem direkteren und schnelleren Zugriff auf die polizeilichen Daten der ganzen Schweiz werden schnellere Fahndungen und Ermittlungen möglich.
Ich danke Ihnen, wenn Sie sich Ihrer Kommission hier anschliessen und die Motion Eichenberger annehmen.