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AB 25512

Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-25

Wortprotokoll

Parallelimporte können nicht nur durch Immaterialgüterrechte, sondern auch durch Verträge verhindert werden. Das ist das zentrale Thema von Artikel 5 Absatz 4 des Kartellgesetzes. Vertikale Wettbewerbsabreden als Abreden zwischen verschiedenen Marktstufen beinhalten verschiedenartigste Klauseln. Wettbewerbsrechtlich problematisch sind nur zwei wesentliche Klauseln, nämlich solche über Preisabsprachen und solche über Marktaufteilungen.

Die in Artikel 5 Absatz 4 vorgeschlagene Vermutung gilt ausschliesslich für diese beiden Arten. Erfüllen die Abreden nicht die genannten Erfordernisse, gilt auch die Vermutung nicht. Alleinvertriebsverträge, Exklusivbezugsverträge und selektive Vertriebsverträge im Allgemeinen fallen nicht darunter, sofern sie wie gesagt nicht die genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Angst von Herrn Triponez bzw. von Herrn Schneider scheint mir da eher unbegründet zu sein.

Die Koordination zwischen dem Ihnen vorliegenden Absatz 4 der Mehrheit und dem Antrag Triponez erscheint mir ebenfalls nicht optimal zu sein: Im Antrag der Kommissionsmehrheit haben wir sowohl die Märkte als auch die Preise definiert, und im Ergänzungsantrag Triponez sprechen wir lediglich von "Marktabschottung". Es ist mir klar, dass die Praxis der Wettbewerbskommission bei strenger Preisbindung regelmässig auf Marktabschottung schliesst. Hier sind aber relativ heikle, jeweils auf den Einzelfall ausgerichtete Überlegungen anzustellen.

Ich muss weiter darauf hinweisen, dass der Antrag Triponez der Kommission nicht vorgelegen hat. Wir haben ihn auch in der Fraktion erst vor kurzem erhalten und ihn daher nicht detailliert überprüfen können. Grundsätzlich haben wir nichts gegen den Antrag einzuwenden. Es kann jedoch nicht sein, dass der Antrag Triponez nun den Antrag der Kommissionsmehrheit derart relativiert, dass er praktisch an Bedeutung verliert. Frau Sommaruga hat die richtige Frage bezüglich der Preisbindung gestellt, und genau bei der Preisbindung dürfte der Antrag eine Relativierung mit sich bringen; diese Problematik erscheint mir nicht sehr glücklich gelöst zu sein.

Ich möchte Ihnen daher beliebt machen - nicht aus grundsätzlicher Opposition gegen diesen Antrag, sondern einfach aus Klugheit -, dass wir den Antrag hier und heute ablehnen. Kollege Schneider hat den umgekehrten Weg vorgeschlagen. Wir sollten damit dem Ständerat mit auf den Weg geben, dass er diese Problematik noch im Detail prüft und die hier vorgebrachten Bedenken nochmals überdenkt.

Am stärksten sind generell die geographischen Marktaufteilungen zu kritisieren, mit denen in der Schweiz höhere Preise als im europäischen Umfeld durchgesetzt werden. Nach einer Studie der BAK Basel sind z. B. Warenbeschaffungskosten für den Schweizer Detailhandel im Durchschnitt 30 Prozent höher als in Vergleichsländern. Die BAK ist ebenfalls der Auffassung, dass diese Preisdifferenzen auf eine Abschottung des Schweizer Marktes schliessen lassen. Die Folge davon ist, dass sehr viele Käuferinnen und Käufer ihre Produkte im nahen Ausland beschaffen und unser Detailhandel Milliarden von Franken verliert; in welcher Grössenordnung, kann man nur vermuten. Auch unsere KMU leiden unter der Hochpreisinsel Schweiz; hier muss ich Herrn Baader Caspar entgegentreten. Wenn man z. B. von Herrn Hüppi vernimmt, dass er seine Baumaschinen 30 Prozent teurer einkaufen muss, als das im nahen Ausland möglich wäre, lässt uns dies nur aufhorchen.

Die Wettbewerbsstellung der in der Schweiz produzierenden Unternehmungen ist durch diese hohen Preise stark beeinträchtigt. Der härtere Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsstandorten, die Benachteiligung unserer Konsumenten sowie der kleinen und mittleren Unternehmen und der Bauern - all dies zwingt uns einfach dazu, hier endlich zu handeln.

Ich bitte Sie zusammen mit der CVP-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen.