Lexipedia

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2019-12-09

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-09

Wortprotokoll

Um allfällige Notsituationen zu vermeiden, schlägt Ihnen eine starke Minderheit aus der Kommission eine Lösung vor, bei welcher die Überbrückungshilfe nicht gänzlich abgeschafft wird. Wir schaffen jedoch für deren Bezug deutlich verschärfte Voraussetzungen.

Wir schlagen vor, Artikel 8a Absatz 1 so anzupassen, dass die Ratsmitglieder eine Überbrückungshilfe nur bei einer verpassten Wiederwahl beantragen können. Ratsmitglieder, die freiwillig zurückgetreten sind, sind von der Überbrückungshilfe ausgeschlossen, und zwar deshalb, weil sie ihren beruflichen Wiedereinstieg im Voraus planen konnten.

Abgewählte Ratsmitglieder können brutal hart Ende Oktober erfahren, dass sie Ende November kein Einkommen mehr erzielen werden. Sie brauchen eine gewisse Zeit, um beruflich wieder einzusteigen oder allenfalls Arbeitslosengelder zu erhalten. Diese Überbrückungshilfe, die mit maximal 2370 Franken pro Monat ja wirklich bescheiden ist, soll in dieser Zeit wenigstens ein Minimum des Lohnausfalles decken. Die Bezugsdauer der Überbrückungshilfe soll aber analog den Lohnersatzansprüchen für Arbeitnehmende, welche eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung erhalten haben, angepasst werden. Diese beträgt laut OR sechs Monate. Deshalb schlagen auch wir Ihnen in Artikel 8a Absatz 2 eine maximale Bezugsdauer von sechs Monaten vor. Gleichbleibend wie bisher ist dies nur möglich, sofern das Ratsmitglied das 65.[NB]Altersjahr noch nicht vollendet hat.

In Artikel 8a Absatz 2bis fügen wir neu ein, dass die Überbrückungshilfe nur an ehemalige Ratsmitglieder ausgerichtet wird, die keine Arbeitslosengelder beziehen.

Gemäss Antrag unserer Minderheit soll es auch weiterhin möglich sein, bei Bedürftigkeit eine Überbrückungshilfe zu beantragen; dies zum Beispiel im Krankheitsfall. Deshalb bleibt Artikel 8a Absatz 1 Buchstabe b unverändert.

Wir sind überzeugt, mit dem vorliegenden Antrag eine Lösung gefunden zu haben, welche die Privilegien für Ratsmitglieder eliminiert, es aber trotzdem möglich macht, in Härtefällen eine Hilfestellung zu bieten, die Notsituationen in den ersten sechs Monaten nach einer Abwahl abschwächt. Es geht wirklich nur um Härtefälle, und es trifft, wie wir ja aus Erfahrung wissen, nur wenige.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, dieser Lösung zuzustimmen.

Wir beantragen Ihnen zudem, Artikel 8b der Verordnung zum Parlamentsressourcengesetz nicht zu streichen. Es geht darum, dass wie bisher die Höhe der Überbrückungsrente höchstens 100 Prozent des Höchstbetrages der jährlichen Altersrente betragen soll, also wie die AHV-Rente höchstens 2370 Franken pro Monat. Das war bisher so, und wir bitten Sie, das so zu belassen.