Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2019-12-09
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-09
Wortprotokoll
Die Anliegen der Initianten sind durchaus berechtigt. Die aktuelle Rechtslage in diesem Bereich ist unbefriedigend. Die geschilderten Fälle stören auch das allgemeine Gerechtigkeitsgefühl. In der Bevölkerung können solche Urteile bei Schwerstverbrechen nicht nachvollzogen werden. Es handelt sich hier nicht um Vorstösse, die aufgrund eines Einzelfalles eingereicht werden. Vielmehr muss man sich fragen, wie viele solche Fälle es noch braucht, bis gehandelt wird. Das Problem, dass Leute, die möglichst für immer im Gefängnis sein sollten, unter irgendwelchen Titeln wieder in Freiheit kommen und dann wieder delinquieren können, kommt nicht allein wegen dem Fall Rupperswil auf den Tisch. Wir sprechen doch schon seit über zwanzig Jahren über dieses Thema. Es ist richtig und wichtig, dass wir es nun endlich einmal angehen.
Es wird immer wieder die Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung erwähnt. Ich sehe nicht, wieso das generelle Harmonisierungsanliegen uns daran hindern sollte, gleichzeitig zum Ausdruck zu bringen, dass wir eine bestimmte Mindeststrafe für angemessen erachten. Es muss doch bei Vorliegen eines bestimmten schweren Verschuldens bei der Urteilsfällung festgehalten werden können, dass eine frühzeitige bedingte Entlassung ausgeschlossen sei. Das konkurrenziert die Verwahrung nicht und widerspricht auch nicht deren Zielsetzung. Auch muss beachtet werden, dass zwanzig Jahre nach einer Tat die Personen, die zu beurteilen haben, ob jemand wieder auf freien Fuss gesetzt werden kann, die Schwere und Grausamkeit des Verbrechens oft nicht mehr so präsent haben.
Bei den vielen manipulativen Tätern lässt man sich dann rasch zu einer frühzeitigen Entlassung hinreissen. Um dieser menschlichen Tendenz entgegenzuwirken, ist es legitim, bereits im Urteil eine frühzeitige Entlassung auszuschliessen. Das kommt quasi einer Ermahnung der zukünftigen Verantwortlichen gleich, das besonders schwere Verschulden nicht zu vergessen.
Für die Sicherheit unserer Gesellschaft vor schweren Straftätern und im Sinne von mehr Opferschutz und weniger Täterschutz bitte ich Sie, den beiden Initiativen Folge zu geben.