Flach Beat · Nationalrat · 2019-12-09
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-12-09
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 29. August 2019 die von den Nationalräten Stamm und Glarner am 14. Juni 2018 eingereichten parlamentarischen [PAGE 2185] Initiativen gemeinsam vorgeprüft, weil sie in die gleiche Richtung zielen.
Die parlamentarische Initiative Stamm 18.435, übernommen von Herrn Schwander, verlangt bei Freiheitsstrafen eine Erhöhung der Höchstdauer von 20 auf 60 Jahre. Die Initiative Glarner 18.433 verlangt bei besonders schwerem Verschulden, dass die bedingte Entlassung bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe frühestens nach der Verbüssung von 30 Jahren möglich ist.
Die Kommission beantragt mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative 18.435 keine Folge zu geben. Mit 15 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen beantragt Ihnen die Kommission, der Initiative 18.433 keine Folge zu geben. Eine Minderheit Geissbühler, Sie haben es gehört, möchte beiden Initiativen Folge geben.
Ich möchte vorausschicken, dass sich die Kommission des Handlungsbedarfs bewusst ist, was die Höchststrafen bei besonders schweren, schrecklichen Verbrechen anbelangt. Die Kommission teilt das Entsetzen über die Verbrechen, die Anlass zu diesen Vorstössen waren. Hierzu sind aber bereits zwei Postulate angenommen worden, einerseits das Postulat Caroni 18.3530 und andererseits das Postulat Rickli Natalie 18.3531. Die Stellungnahme zu diesen Vorstössen erwarten wir demnächst. Auch das Projekt des Bundesrates betreffend die Strafrahmenharmonisierung mit der Geschäftsnummer 18.043 ist im Ständerat als Erstrat hängig. Eine Subkommission der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beschäftigt sich aktuell damit.
Eines der Hauptprobleme der vorliegenden parlamentarischen Initiativen scheint die Vermischung von Aspekten der lebenslangen Freiheitsstrafe auf der einen Seite und der Verwahrung auf der anderen Seite zu sein. Die Initianten wollen mit besonders schweren Strafen die Gesellschaft vor sehr gefährlichen Tätern schützen. Dieses Anliegen verdient auch nach Ansicht der Kommission Unterstützung. Jedoch müsste man dann wohl bei der Verwahrung ansetzen, nicht beim angedrohten Strafmass im Strafgesetzbuch.
Daneben ist auch anzumerken, dass verurteilte Straftäter keinen Rechtsanspruch auf eine bedingte Entlassung haben, sondern nur auf deren Prüfung und in diesen besonders schweren Fällen erstmals nach 15 Jahren.
Mit der lebenslangen Freiheitsstrafe wird heute zumeist auch eine Verwahrung ausgesprochen. Gemäss Statistik sind von elf Tätern, die seit 1982 zu lebenslanger Freiheitsstrafe plus Verwahrung verurteilt worden sind, nur zwei bedingt entlassen worden, der eine nach 24,5 Jahren, der andere nach 23 Jahren. Die anderen dieser Straftäter befinden sich immer noch in Haft.
Die Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung wird uns Gelegenheit geben, das System allenfalls zu verbessern und die Höhe der Maximalstrafen im Strafgesetzbuch anzupassen, wenn dies dann eine Mehrheit findet. Die Beantwortung der genannten Postulate wird uns bei dieser Arbeit unterstützen, und wir werden unsere Vorstellungen zum Strafmass, zu Massnahmen zum Schutz der Gesellschaft vor besonders gefährlichen Straftätern und zum Thema der Genugtuung einbringen können. Die Kommissionsmehrheit ist daher der Meinung, dass es jetzt, wo der Gesetzgebungsprozess bereits im Gange ist, keinen Sinn macht, zusätzliche Vorstösse einzureichen, die dieses System durcheinanderbringen und die Gesamtsicht nicht berücksichtigen.
Die Minderheit sieht hingegen trotzdem jetzt Handlungsbedarf. Es wurde unter anderem ausgeführt, dass eine lebenslängliche Gefängnisstrafe von 20 Jahren viel zu kurz und für die öffentliche Meinung unverständlich sei. Im Vordergrund müsse die Sicherheit der Gesellschaft stehen. Diese Sicherheit könne nicht garantiert werden, wenn solche Täter nach 15 bis 20 Jahren freigelassen würden. Es müsse die Möglichkeit geschaffen werden, längere Freiheitsstrafen auszusprechen, unabhängig von der Verwahrung.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.
[VS]