Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2019-12-10
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-12-10
Wortprotokoll
Es ist schon immer wieder interessant, wie unterschiedlich die Wahrnehmungen des Zustands einer Versicherung sind. Für uns Grüne besteht kein Handlungsbedarf für Kürzungen, im Gegenteil: Wir empfinden das als Trauerspiel und würden es vonnöten finden, an gewissen Orten Verbesserungen einzuführen, will man wirklich die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen leben.
Zum Begriff der Kinderrente: Für uns ist klar, dass es hier tatsächlich um eine Kinderrente geht, insofern ist der Begriff sehr treffend. Es geht bei Leuten mit einer IV und einem ohnehin schon engen Budget darum, für die Kinder zu sorgen, Wohlbefinden herzustellen. Natürlich ist der Übergang fliessend; beide, die Eltern wie die Kinder, sind darauf angewiesen. Aber es soll klar festgelegt sein, dass die Rente, der Anteil einer Rente, den wir da sprechen, für die Kinder ist. Deshalb sprechen wir uns klar für die Minderheit aus. Wir empfinden das gerade als Klärung der Begriffe und nicht als Vermischung wie etwa beim Begriff "Zulage".
Bei der Höhe der Kinderrenten stehen wir auch klar für die Minderheit ein. Es wäre fatal, die Kinderrenten beim ohnehin schon engen Budget von Menschen mit einer Beeinträchtigung zu kürzen. Das zeigt der Bericht der SGK des Ständerates sehr klar. Menschen mit einer Beeinträchtigung haben im Vergleich zu Menschen ohne Beeinträchtigungen ein engeres Budget, erst recht, wenn sie Kinder haben. Das ist also doppelt ungerecht. Mit einer Beeinträchtigung haben die Menschen ohnehin schon ein schwierigeres Leben. Und es wird teurer, weil sie auf diverse Hilfsmittel angewiesen sind. Dann haben sie ein engeres Budget und fallen, wenn die Kinderrenten noch gesenkt werden, unter das Existenzminimum. Das ist eine Benachteiligung der Kinder, die nichts für die Situation der Eltern können, es ist wider die UNO-Kinderrechtskonvention und wider die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Schon der Systemwechsel macht es für viele Betroffene sehr schwer, weil er ganz klar eine Senkung der Renten bedeutet. Speziell betroffen sind Menschen mit einem Invaliditätsgrad von heute 60 bis 69 Prozent, die damit eine deutlich tiefere Rente haben. Dazu noch die Kinderrente zu senken, wäre unverträglich. Wir sollten nicht einer weiteren Verarmung Vorschub leisten und eine Überwälzung auf die Ergänzungsleistungen bewirken - das wurde ausgeführt. Wir müssten mit einer Überwälzung von 47 Millionen Franken rechnen, sprich: Es wäre einfach eine Umlagerung, die keinen Sinn macht. Deshalb sind wir hier klar für die Minderheit. Und nebenbei bemerkt: Wir haben keine Not. Der Bund schreibt in seiner Rechnung einen Überschuss. Warum sollten wir ausgerechnet bei den Ärmsten sparen und bei denen, die weniger Chancen haben als andere?
Bei den nächsten beiden Differenzen sind wir Grünen bei der Mehrheit. Selbstverständlich braucht es eine Besitzstandwahrung für Menschen ab 55 Jahren. Schon ohne Beeinträchtigung - das wissen wir aus anderen Untersuchungen - ist es so, dass es Menschen ab 55 Jahren schwer haben, Arbeit zu finden, und es ist speziell schwer, wenn dann jemand noch eine Beeinträchtigung hat. Es ist also viel zu spät, den Besitzstand erst mit 60 Jahren zu garantieren. Deshalb soll die Besitzstandwahrung ab 55 Jahren gelten. Wir stimmen mit der Mehrheit.
Wir stimmen ebenfalls bezüglich der Tonaufnahmen mit der Mehrheit. Es ist leider so, dass es immer wieder schlechte Gutachten gibt, und diese entscheiden über die Leistungen, die die Betroffenen dann erhalten. Für die Betroffenen ist es schwierig, beim Sozialversicherungsgericht dagegen anzukämpfen, falls sie das Gefühl haben, sie seien schlecht beurteilt worden. Tonaufnahmen sind ein einfaches und kostengünstiges Mittel, das dann echt aufzeigt, wie das Gespräch und die Abklärungen gelaufen sind. Nicht zuletzt helfen Sie damit auch den Gutachterinnen und Gutachtern - denen, die eben gut arbeiten - dabei, falsche Anschuldigungen aufzuzeigen. Hier gilt also wie gesagt: Wir sind bei der Mehrheit.
Ich danke für die Berücksichtigung unserer Positionen, von denen wir meinen, sie seien fair und verträglich.