Cassis Ignazio · Bundesrat · 2019-12-10
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2019-12-10
Wortprotokoll
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist zuständig für die Verfolgung und Bestrafung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Aggression sowie Kriegsverbrechen. Es geht somit um die schwersten Verbrechen überhaupt. Der Strafgerichtshof verfolgt nur diese Verbrechen und keine anderen. Die Verantwortung für die Strafverfolgung liegt in erster Linie bei den nationalen Justizbehörden. Der Strafgerichtshof kann sich nur dann für zuständig erklären, wenn ein betroffener Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, diese Verbrechen selbst zu verfolgen.
Der Kampf gegen die Straflosigkeit bei den schwersten Verbrechen auf internationaler Ebene ist eine zentrale Voraussetzung für die nachhaltige Friedensförderung, die Stabilität und letztlich auch den Wohlstand. Die Schweiz hat sich deshalb stark für die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs engagiert. Die Bundesversammlung genehmigte dessen Grundlage, das Römer Statut, im Oktober 2001 praktisch einstimmig. Mittlerweile zählt das Statut 123 Vertragsstaaten.
Le 14 décembre 2017, l'Assemblée des Etats parties au Statut de Rome a adopté par consensus une résolution sur les amendements au statut que nous traitons aujourd'hui. Ils confèrent à la Cour pénale la compétence de condamner au titre de crime de guerre les actes suivants commis lors de conflits armés: l'utilisation d'armes biologiques; l'utilisation des armes blessant par des éclats qui ne sont pas localisables par les rayons X; l'utilisation des armes à laser aveuglantes. La ratification des présents amendements n'entraîne aucune modification du droit interne suisse.
Durch die Ratifizierung dieser Änderungen möchte der Bundesrat erstens den existierenden Verboten dadurch Nachdruck verleihen, dass Verletzungen dieser Verbote vom Strafgerichtshof in Den Haag geahndet werden können. Zweitens will der Bundesrat das Engagement der Schweiz in der Bekämpfung der Straflosigkeit bei den schlimmsten Verbrechen bekräftigen. Drittens will der Bundesrat einen Beitrag zur Umsetzung der verfassungsmässigen Ziele unserer Aussenpolitik, das heisst Friedenssicherung, Stabilität und Wohlstand, leisten.
Der Bundesrat beantragt Ihnen aus diesen Gründen, dem Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderungen des Römer Statuts zuzustimmen.