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Würth Benedikt · Ständerat · 2019-12-12

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-12

Wortprotokoll

Unsere Kommission schlägt zwei Controlling-Instrumente vor. Es geht darum, dass wir einerseits nach vier Jahren einen Bericht über die Umsetzung des Gesetzes und andererseits nach acht Jahren eine Evaluation vorliegen haben. Ich beantrage Ihnen, dass wir beides, sowohl den Bericht über die Umsetzung als auch die Evaluation, nach fünf Jahren machen lassen. Denn ich kann mir insbesondere nach dieser Eintretensdebatte und der Debatte vorhin nicht vorstellen, dass wir nach vier Jahren nur einen Umsetzungsbericht diskutieren; wir werden dann auch darüber diskutieren, wie dieses System gewirkt hat. Wir werden logischerweise auch eine Diskussion über die Wirksamkeit dieser Massnahmen führen. Ich meine, es wäre viel vernünftiger, wenn man dann diese Diskussion auf der Basis eines soliden Evaluationsberichtes führen könnte. Die Evaluation wird untersuchen, wie die Wirkung bei den Betroffenen und wie die Wirkung bei den Gemeinden, bei den Kantonen ist. Die SODK, die relevante Fachdirektorenkonferenz in diesem Zusammenhang, schlägt uns auch vor, nach fünf Jahren die erste Evaluation durchzuführen, damit wir dann in Kenntnis der Fakten überlegen können, ob es Justierungen braucht oder ob sich das System so, wie wir es schlussendlich beschliessen werden, bewährt.

Zusammengefasst beantrage ich Ihnen, dass wir nach fünf Jahren einen Bericht und eine Evaluation erhalten. Diese Frist ist erstens einfacher. Zweitens können wir damit die vorhin hier im Rat geäusserten Befürchtungen auch frühzeitiger aufnehmen. Drittens machen fünf Jahre einfach Sinn, weil dann die fachlich zuständigen Stellen frühzeitig die entsprechenden Daten erheben und auch fachliche Empfehlungen entwickeln können.

Zum Schluss möchte ich noch ein Wort zum Verhältnis zwischen Bund und Kantonen sagen. Das wurde vorhin auch ausgeführt. Aus meiner Sicht ist es nicht so, dass es zu einer Verflechtung kommt. Es wird aber selbstverständlich zu einer gewissen Verschiebung von Aufgaben zwischen Bund und Kantonen kommen. Hier möchte ich Sie einfach daran erinnern, dass wir beim Paket Aufgabenteilung II gesagt haben, dass wir die Zeiger auf null stellen. Aber - und das ist jetzt gerade für diese Vorlage wichtig - wir haben uns mit dem Bundesrat auch darauf verständigt, dass wir für die Zukunft ein Monitoring schaffen. Ich kann mir vorstellen, dass wir dann die Effekte aus dieser Vorlage in diesem Monitoring integrieren und dann natürlich auch gesicherte Daten haben, inwieweit sich hier Finanzströme zwischen Bund und Kantonen verschoben haben. In diesem Sinne habe ich auch Verständnis für Herrn Bundesrat Maurer, der sich offenbar auch so geäussert hat.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, meinen Einzelantrag anzunehmen, um sowohl den Bericht über die Umsetzung wie die Evaluation nach fünf Jahren hier auf dem Tisch zu haben.