Müller Damian · Ständerat · 2019-12-12
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-12
Wortprotokoll
Kinder sind ja nicht einfach kleine Erwachsene. Kinder sind mit Erwachsenen nicht vergleichbar und müssen auch anders behandelt werden. Das gilt vor allem in speziellen Situationen wie etwa bei einem Arztbesuch. Wir Erwachsene haben vielleicht ein mulmiges Gefühl, aber wir können eine Arztvisite ganz allein bestehen. Wir gehen dorthin und sind nervös, aber geduldig im Wartezimmer. Herr Bundesrat, Sie wissen sicherlich selber, wie das funktioniert. Wenn aber ein Kind zum Arzt geht, geht es eben nicht ohne den Einbezug des Umfeldes. Wenn ein Kind zum Arzt gehen muss, ist oft eben auch mehr Zeit nötig. Und besonders kompliziert wird es, wenn die Eltern und die Kinder aus einem Kulturkreis kommen, der uns etwas ferner ist. Das macht eine zusätzliche Beratung und teilweise auch einen Übersetzungsaufwand nötig.
All diese Anforderungen und Aufgaben, welche eine Ärztin oder ein Arzt zu erfüllen hat, werden im heutigen Tarifsystem nicht oder nur ungenügend abgebildet. Heute ist das Tarifsystem im stationären Bereich stark auf Erwachsene zugeschnitten, und selbst im ambulanten Bereich passt es primär vornehmlich auf Kinder, die sich ohne viel Zeitaufwand betreuen lassen. Doch genau dies ist eben selten der Fall. Kinderärztinnen und Kinderärzte müssen oftmals erklären, überzeugen, Nervosität und Ängste nehmen. Nur mit oft viel mehr Aufwand schaffen sie es, dass es den kleinsten Patienten dann schlussendlich auch wohl ergeht. Darüber hinaus tragen sie auf diese Art wesentlich dazu bei, dass Kosten [PAGE 1159] gespart werden können, die entstehen würden, müssten die Kinder stationär im Spital behandelt werden.
Ich habe bei der Behandlung der Motion 19.3957 der SGK-S, "Kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler bei effizient erbrachten Leistungen", letzte Woche genau zugehört. Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf diese Motion der SGK-S und auch auf meine Motion, dass er im Rahmen seiner Kompetenzen ein besonderes Augenmerk auf die Tarifstruktur der Kindermedizin legen wolle. Richtigerweise erwähnt er, dass im ambulanten Bereich die Tarifpartner zuständig seien und der Bundesrat lediglich über eine subsidiäre Kompetenz verfüge.
Bei Swiss DRG hat es enormen Druck und viele Jahre gebraucht, bis die stationären Tarife annähernd kostendeckend geworden sind. Im spitalambulanten und im ambulanten Bereich ist das Problem nach wie vor ungelöst. Die Unterdeckung hält an. Ärztinnen und Ärzte sind sozusagen gezwungen, Fronarbeit zu leisten. Das finde ich inakzeptabel. Wir sollten deshalb nicht weiter zuwarten. Bei der Motion, die wir letzte Woche behandelt haben, geht es nur um den stationären Bereich. Meine Motion, die wir heute behandeln, ist umfassender. Sie will sämtliche Bereiche abdecken, namentlich auch den ambulanten Bereich. Wenn wir die Motion annehmen, schaffen wir gleichzeitig die Möglichkeit, einen programmatischen Artikel im KVG oder noch besser im ATSG zu verankern. Ein solcher ist nämlich bitter nötig. Ansonsten besteht wie heute bei Swiss DRG die Gefahr, dass Jahre vergehen, bis eine Lösung gefunden wird, die den effektiven Aufwand auch wirklich abbildet, dies, obwohl alle wissen, dass die Ressourcenaufwände, der Zeitaufwand und die Infrastrukturkosten, wesentlich grösser sind.
Herr Bundesrat, Sie als Gesundheitsminister hätten - Sie gestatten mir diese Bemerkung - längst die Möglichkeit gehabt, die Tarifpartner einzuladen und sie zu verpflichten, innert gesetzter Frist eine sachgerechte Lösung auszuarbeiten. Sie hätten androhen können, subsidiär einzugreifen, falls sich die Tarifpartner nicht einig werden. Sie haben dies nicht getan, weil wir alle wissen, dass dieser Weg auf Opposition stösst. Sie selbst, sehr geehrter Herr Bundesrat, haben letzte Woche hier im Ständerat gesagt, dass die Tarifpartnerschaft nicht gut funktioniere. Es braucht also eine andere Lösung.
Ich bitte Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, meine Motion anzunehmen. Es braucht eine Grundlage auf Gesetzesebene, um die Besonderheiten der Kinder- und Jugendmedizin zukünftig in den Sozialversicherungstarifen adäquat abzubilden.