Fässler Daniel · Ständerat · 2019-12-12
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-12
Wortprotokoll
Eine mit Hörgeräten versorgte Person aus meinem Kanton hat mich vor ein paar Monaten mit der Frage konfrontiert, ob ich es als sinnvoll erachte, dass bei jeder Wiederversorgung mit Hörgeräten eine fachärztliche Expertise verlangt werde, auch wenn es z. B. nur darum gehe, ein verloren gegangenes Gerät zu ersetzen. Da ich, obwohl selber auch auf ein Hörgerät angewiesen, die Vorgaben nicht kannte, erkundigte ich mich bei einer IV-Stelle, was Sache ist.
Dabei wurde mir mitgeteilt, dass dies aufgrund eines Kreisschreibens des Bundesamtes für Sozialversicherungen tatsächlich so sei. Mir wurde weiter mitgeteilt, dass diese Bestimmung von den IV-Stellen als überflüssig bemängelt werde.
Ich kann die Antwort des Bundesrates, die fast eins zu eins mit der Antwort auf die Anfrage de Courten 18.1033 vom Juni 2018 identisch ist, weitgehend nachvollziehen. Mir ist klar, dass es für eine Erstversorgung mit Hörgeräten zwingend nötig ist, zuvor eine ORL-Expertise einzuholen. Mir ist auch klar, dass es auch bei der Wiederversorgung in vielen Fällen medizinisch angezeigt ist, eine vertiefte Untersuchung durch eine ORL-Fachperson zu verlangen. Daneben gibt es aber mit Bestimmtheit viele weniger problematische Fälle, in denen problemlos darauf verzichtet werden könnte. [PAGE 1160]
Ich lade den Bundesrat mit meiner Motion ein, die heutigen Vorschriften in diesem Sinne zu überprüfen und zu überarbeiten. Wir reden hier nicht über die grossen Ausgaben der IV. Aber auch im Kleinen sollten mögliche Einsparungen geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion.