Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-12-16
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-12-16
Wortprotokoll
Ich beginne mit der Transparenz-Initiative. Zunächst will diese den Bund verpflichten, Vorschriften zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien wie auch von Wahl- und Abstimmungskampagnen auf Bundesebene zu erlassen. Sie haben es gehört: Konkret sollen die Parteien ihre Bilanz und Erfolgsrechnung sowie Betrag und Herkunft aller Spenden über 10[NB]000 Franken pro Jahr und Person offenlegen. Dann soll auch die Annahme von anonymen Spenden verboten sein. Bei Abstimmungs- und Wahlkampagnen sollen die Finanzen, also das Gesamtbudget und die Höhe der Eigenmittel, [PAGE 1168] offengelegt werden müssen, wenn dafür mehr als 100[NB]000 Franken aufgewendet werden. Auch hier gilt eine Offenlegungspflicht für Zuwendungen über 10[NB]000 Franken pro Jahr und Person, und die Bundeskanzlei soll die Informationen über die Finanzierung der politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen veröffentlichen.
Wie Sie wissen, empfiehlt der Bundesrat diese Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung. Er hat damals, das können Sie auch der Botschaft entnehmen, auf einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag verzichtet, er wollte also keinen solchen Erlass - ich komme noch auf die Position des Bundesrates, wie er sie Ende November gefasst hat, zu sprechen.
Der Bundesrat steht der Regelung der Politikfinanzierung kritisch gegenüber. Sie ist administrativ aufwendig und schwierig. Zudem erhofft man sich von dieser Offenlegung wahrscheinlich etwas zu viel. Herr Ständerat Caroni hat auch darauf hingewiesen, dass es Umgehungsmöglichkeiten gibt. Ich meine, Sie können neben den Parteien oder Organisationen ganze Konstrukte etablieren, welche dann stückchenweise wieder Finanzmittel in die Parteien oder eben auch in Organisationen einspeisen, die Kampagnen führen - seien das Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften oder welche Organisationen auch immer.
Der Bundesrat glaubt auch nicht, dass sich das Volk einfach so kaufen lässt. Gerade die Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III, Herr Levrat, dürfte dies ja gezeigt haben: Es wurde ein grosser Einsatz - sicherlich auch von den Mitteln her - geleistet, und trotzdem ging die Abstimmung verloren. Es gibt immer wieder Abstimmungen, bei denen sich die Regel, wonach Kampagnen erfolgreich sind, wenn drei Parteien oder Organisationen dafür sind, nicht wirklich erfüllt - ich denke hier auch an die Masseneinwanderungs-Initiative oder an Abstimmungen, bei denen das Volk dann einfach anders entschieden hat.
Ich möchte hier nicht gross weiter auf die Gründe eingehen, warum der Bundesrat die Transparenz-Initiative ablehnt und diese auch Volk und Ständen zur Ablehnung empfiehlt. Der Berichterstatter der Kommission hat dies einlässlich gemacht. Ich möchte insbesondere noch auf den indirekten Gegenvorschlag eingehen. Der Bundesrat hat am vergangenen 6. November eine erste Aussprache über den indirekten Gegenvorschlag Ihrer Kommission geführt. Dabei hat er den Grundsatzentscheid gefällt, dass er sich dem Wunsch nach mehr Transparenz in der Politikfinanzierung nicht verschliessen möchte. Dass ein erhöhtes Bedürfnis nach Transparenz in der Politikfinanzierung besteht, zeigen die Vernehmlassungsergebnisse zum indirekten Gegenvorschlag Ihrer Kommission sowie auch das deutliche Abstimmungsergebnis in Ihrer Kommission, aber auch die Entwicklung in verschiedenen Kantonen. Offensichtlich ist in diesem Bereich in letzter Zeit doch ein Gesinnungswandel eingetreten.
Wenn man das Ergebnis jetzt auch Ihrer Abstimmung in der Kommission anschaut, sieht man, dass die politischen Parteien sich mehr Transparenz auferlegen möchten. Das hat die Mehrheit Ihrer Kommission dazu bewogen, einen entsprechenden indirekten Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative auszuarbeiten und Ihnen eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte zu unterbreiten. Formell hat der Bundesrat am 27. November zuhanden Ihrer Kommission Stellung genommen, nachdem wir am 6. November eine erste Aussprache geführt hatten. Wir sind zum Schluss gekommen, dass dieser indirekte Gegenentwurf gegenüber der Transparenz-Initiative gewisse Vorteile hat. Wenn schon etwas in diesem Bereich geregelt werden soll, dann bevorzugt auch der Bundesrat eine Regelung auf Gesetzesstufe. Das erlaubt mehr Flexibilität, wenn künftig weiteren Entwicklungen Rechnung getragen werden sollte. In diesem Sinne beantragt Ihnen der Bundesrat Eintreten auf den Entwurf Ihrer Kommission.
Der Bundesrat hat festgestellt, dass sich der indirekte Gegenvorschlag zwar am Inhalt der Transparenz-Initiative in einigen entscheidenden Punkten orientiert, in anderen, ebenfalls wichtigen Punkten aber von ihr abweicht. So sieht der Gegenvorschlag vor allem weniger weit gehende Offenlegungspflichten vor. Sie gelten erst bei Aufwendungen für Wahl- und Abstimmungskampagnen ab 250[NB]000 Franken statt bereits 100[NB]000 Franken, und bei den Zuwendungen gelten andere Schwellenwerte, also 25[NB]000 statt 10[NB]000 Franken. Zudem gibt der Gegenvorschlag konkrete Antworten auf Fragen, die von der Transparenz-Initiative offengelassen wurden. Er definiert klarer, welche natürlichen und juristischen Personen zur Offenlegung ihrer Finanzierung verpflichtet werden, und weiter bezieht sich der Gegenvorschlag nur auf die Nationalratswahlen und überlässt korrekterweise die Ständeratswahlen ganz den Kantonen; Ständeratswahlen sind ja kantonale Wahlen. Damit berücksichtigt der Gegenvorschlag die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen.
Der Bundesrat begrüsst diese Konkretisierungen, bleibt aber weiterhin grundsätzlich skeptisch gegenüber Transparenzregelungen in der Politikfinanzierung auf Bundesebene. In seiner Botschaft zur Transparenz-Initiative hat er die Gründe - ich habe es gesagt - eingehend dargelegt. Zu dieser Einschätzung steht der Bundesrat nach wie vor. Er sieht gewisse Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieses Gesetzes, er sieht auch den hohen administrativen und finanziellen Zusatzaufwand; das gilt insbesondere für die Phase vor einer Abstimmung oder einer Wahl. Ob die eingesetzten Mittel für eine Kampagne den Schwellenwert von 250[NB]000 Franken tatsächlich überschritten haben und die politischen Akteure demnach die Offenlegungspflicht erfüllen müssen bzw. dieser unterstellt werden oder nicht, zeigt sich bei Wahlen oder Abstimmungen oft erst nachträglich, weil sie erst dann wissen, was sie tatsächlich ausgegeben haben. Fraglich bleibt auch, wie man effektiv verhindern könnte, dass beispielsweise durch die Stückelung von Spenden oder das Zwischenschalten von Drittpersonen die Offenlegungspflicht bei Zuwendungen umgangen wird.
Angesichts dieser Ungewissheiten sollten die Erwartungen an die zu erreichende Transparenz und deren Nutzen auch mit diesem Gesetz nicht allzu hoch sein. Man sollte hier also nicht das Gefühl haben, man könne die Problematik wirklich im Kern lösen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme verschiedene Änderungen bei einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage beantragt; der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen. Sie haben diese Änderungen am 4. Dezember beraten, diskutiert und beschlossen. Sie haben die Änderungen des Bundesrates auch weitgehend übernommen. Ich danke der Kommission, dass sie hier der Auffassung des Bundesrates gefolgt ist. Wir sind der Meinung, dass die Änderungen den Erlassentwurf ausgewogener machen und dessen Umsetzung vereinfachen würden.
Ich melde mich jetzt hier, ich werde mich nachher nicht mehr melden, sondern mich jeweils hinter die Kommissionsmehrheit stellen. Der ursprüngliche Erlassentwurf sah vor, dass nicht nur bei Wahl- und Abstimmungskampagnen eine Offenlegungspflicht bestehen soll, sondern auch bei Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und Referenden. Der Bundesrat unterstützt die nun auch von der Kommission am 4. Dezember beschlossene Streichung der Offenlegungspflicht bei Unterschriftensammlungen. Hier stellt sich einfach die Problematik, dass es heute immer mehr Ad-hoc-Gruppierungen gibt, die sich auch im Internet zusammenfinden. Da ist es nicht ganz einfach, die Verantwortlichen für eine Unterschriftensammlung auch tatsächlich zu identifizieren. Der Bundesrat unterstützt zudem den Antrag der Kommission, wonach im Gesetzentwurf kein Verbot der Annahme von Zuwendungen aus dem Ausland vorgesehen werden soll. Das Verbot der Annahme von Zuwendungen aus dem Ausland ist ja auf die parlamentarische Initiative Fournier 18.423, "Keine fremden Eingriffe in die Schweizer Politik!", zurückzuführen, über die Sie heute ebenfalls beraten werden. Ihre Kommission hat am 4. Dezember beschlossen, diese Initiative nicht in die Gesetzesvorlage aufzunehmen. Die nationalrätliche Kommission hatte die parlamentarische Initiative Fournier im Februar dieses Jahres bereits abgelehnt. Auch sie hat sich zwar für Transparenz ausgesprochen, will jedoch nicht reglementieren, woher das Geld kommen darf.
Auch der Bundesrat hat sich gegen ein Verbot der Annahme von Spenden aus dem Ausland ausgesprochen. Er sieht das Risiko, dass die schweizerische Demokratie durch Spenden aus dem Ausland beeinträchtigt würde, als nicht sehr gross [PAGE 1169] an. Er sieht auch bedeutende Schwierigkeiten bei der Durchsetzung eines solchen Verbotes. Diese Frage ist ja im Rahmen der Abstimmung zum Geldspielgesetz aufgekommen, auch bei der Diskussion zur Vollgeld-Initiative - das trifft zu. Aber auf der anderen Seite hat hier auch die demokratische Kontrolle im Abstimmungskampf funktioniert. Weil man darüber gesprochen hat, weil es verpönt war, sich durch das Ausland finanzieren zu lassen, haben die jeweiligen Gruppierungen, die sich für oder gegen ein Anliegen eingesetzt haben, sicherlich keinen Schaden genommen, im Gegenteil. Auch hier besteht die Frage der Durchsetzung, wie ich es erwähnt habe. Es ist jederzeit möglich, dass man beispielsweise aus dem Ausland einer Privatperson, einer Stiftung oder einem Verein Geld überweist. Nun, aus diesem Grund - ich habe es gesagt - unterstützt der Bundesrat den Entscheid der Kommission. Der Bundesrat unterstützt auch deren Beschluss vom 4. Dezember, wonach Fahrlässigkeit nicht bestraft werden soll; denn in der Praxis ist die Fahrlässigkeit kaum beweis- und nachweisbar.
Ich möchte Sie bitten, auf den indirekten Gegenentwurf einzutreten und jeweils der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Ich muss mich dann, Herr Präsident, wie angekündigt, nicht mehr separat melden.[GZ]
[VS][GZ]
[VS][GZ]
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]
Le débat sur cet objet est interrompu