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Barrile Angelo · Nationalrat · 2019-12-16

Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-16

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, den Block der für morgen traktandierten Kommissionsmotionen von der Traktandenliste zu streichen. Diese Motionen sollen zur Diskussion der für die betroffenen Themen zuständigen Kommission, der SGK, und gegebenenfalls der WAK zur Stellungnahme zugeteilt werden.

Die fünf Kommissionsmotionen sind in der Folge von Anträgen entstanden, die während der letzten Phase der Debatte des Datenschutzgesetzes in der SPK behandelt wurden. Die Forderungen der Motionen jedoch sind nicht nur rein [PAGE 2276] datenschützerische Anliegen, sie gehen weiter: Es geht nämlich um eine Ausweitung der Kompetenzen verschiedener Versicherer, die heute zum Teil in den zuständigen Gesetzen - im Krankenversicherungsgesetz, im Versicherungsvertragsgesetz und im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung - nicht vorgesehen sind. Eine Annahme der Motionen hätte weiter reichende Folgen als nur eine Regelung der Datenübergabe.

Auch der Bundesrat hält es in den Stellungnahmen zu den Motionen fest: Mit der Annahme der Motionen würden die Versicherer neue Aufgaben übernehmen, die sie bis heute nicht haben. Unter anderem geht es um die automatische Übermittlung unserer Gesundheitsdaten von den Sozialversicherungen zu den Privatversicherungen. Was mit diesen Daten gemacht werden könnte, wurde angetönt: Es ist das Profiling, das bedeutet das Erstellen eines Gesundheitsprofils, z. B. damit die Versicherer neu ein medizinisches Case-Management erstellen könnten.

Nun, die Frage, was das Case-Management sein soll, konnte nicht beantwortet werden. Das ist in diesen Motionen ein schwammiger Begriff, was auch von der Verwaltung und in der Stellungnahme des Bundesrates so bestätigt wurde. Heute ist im KVG das Case-Management eine Aufgabe der Leistungserbringer, also z. B. von uns Hausärzten und Hausärztinnen. Oder neu wäre die Unfallversicherung für die berufliche Wiedereingliederung und deren Massnahmen zuständig. Bis jetzt ist dafür die IV zuständig.

Wenn wir diese Motionen morgen einfach so, ohne grosse Diskussion, traktandieren und sie annehmen, hat das weitreichende Folgen, die wir in der SPK weder ausführlich noch wirklich kompetent genug diskutiert haben. Die Forderungen in den Motionen und die Dimension der damit verbundenen Konsequenzen gehören zum Kerngebiet der SGK. Deshalb sollte der Gesamtrat erst nach der Würdigung durch die zuständige Sachkommission über diese Anliegen entscheiden, wahrscheinlich in der nächsten Session. Von mir aus sollten auch nicht alle fünf Motionen in der Kategorie IV, in der niemand dazu sprechen kann, behandelt werden.