Humbel Ruth · Nationalrat · 2019-12-16
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-16
Wortprotokoll
Am 7. November 2017 reichte der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner die Volksinitiative "für eine starke Pflege" - die Pflege-Initiative - mit 114[NB]403 Unterschriften ein. Mit dem neuen Artikel 117c der Bundesverfassung sollen Bund und Kantone verpflichtet werden, für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität zu sorgen und sicherzustellen, dass genügend diplomiertes Pflegefachpersonal zur Verfügung steht und gemäss seiner Ausbildung und seinen Kompetenzen eingesetzt wird. Die Volksinitiative sieht mit Artikel 197 Ziffer 12 der Bundesverfassung eine Übergangsbestimmung vor, die besagt, dass der Bund Ausführungsbestimmungen erlassen muss über Leistungen, die Pflegefachpersonen ohne ärztliche Anordnung zulasten der Sozialversicherungen erbringen dürfen, über eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen, über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen für die in der Pflege tätigen Personen sowie über Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung derselben.
In seiner Botschaft vom 7. November 2018 zur Volksinitiative "für eine starke Pflege" beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, die Volksinitiative Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Der Bundesrat unterstützt das Ziel der Initianten, die Situation der Pflege zu verbessern, und verweist auf beschlossene Massnahmen zur Stärkung des Pflegeberufs, namentlich auf den Masterplan Bildung Pflegeberufe 2010-2015. Der Bundesrat verweist in seinem Bericht im Weiteren auf Artikel 117a, "Medizinische Grundversorgung", der Bundesverfassung. Dieser Artikel wurde am 18.[NB]Mai 2014 von Volk und Ständen angenommen und verpflichtet Bund und Kantone, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität zu sorgen. Die Pflege ist ein zentrales Element in der Grundversorgung.
Die SGK hat an ihrer Sitzung vom 24. Januar 2019 die Beratung der Volksinitiative aufgenommen. Das Ziel der Initiative, die Situation in der Pflege zu verbessern und die Pflegequalität zu gewährleisten, teilt die klare Mehrheit der SGK. Der Anteil älterer Menschen nimmt zu. Viele erfreuen sich lange einer guten Gesundheit. Im hohen Alter steigt indes das Risiko, mehrfach chronisch zu erkranken, was die Pflege anspruchsvoller macht. Es braucht daher deutlich mehr qualifiziertes Pflegepersonal.
Der Bundesrat weist in der Botschaft darauf hin, dass wir in der Schweiz im OECD-Ländervergleich punkto Pflegepersonal gut aufgestellt sind. Während wir pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner 18 praktizierende Pflegende ausweisen, sind es im OECD-Durchschnitt 9 Pflegefachpersonen. Bei uns sind indes die Ansprüche an die Pflegequalität hoch. Diese Ansprüche der Gesellschaft, der Patientinnen und Patienten wie der Institutionen und Pflegefachpersonen gilt es zu respektieren. Entsprechend hoch ist der Handlungsbedarf, genügend Pflegefachpersonen auszubilden.
Lange Zeit konnten sich die Institutionen darauf verlassen, Pflegekräfte aus dem Ausland zu rekrutieren. Das geht nicht mehr so einfach, was auch richtig ist. Es ist ethisch nicht vertretbar, das benötigte Pflegepersonal durch andere Länder ausbilden zu lassen. Aktuell werden rund 50 Prozent der benötigten Fachpersonen in der Schweiz ausgebildet. Alarmierend ist die Tatsache, dass rund 45 Prozent der Pflegefachpersonen aus ihrem Beruf aussteigen. Der Masterplan Bildung Pflegeberufe 2010-2015 zeigt zwar erste Erfolge: Die Zahl der Abschlüsse in der beruflichen Grundbildung nimmt zu. Das genügt aber nicht. Gemäss Darstellung der Initianten wird die Zahl der Über-80-Jährigen von heute rund 200[NB]000 Personen auf 360[NB]000 Personen im Jahr 2035 ansteigen. Entsprechend wird auch die Zahl pflegebedürftiger Menschen zunehmen.
Die Verantwortung für die Grundversorgung liegt bei den Kantonen. Sie haben für genügend Pflegefachpersonen zur Sicherstellung der Versorgung zu sorgen. Was die Arbeitsbedingungen angeht, liegt es im Zuständigkeitsbereich der Institutionen und der Sozialpartner, den Pflegeberuf attraktiv zu halten. Trotz diesen klaren verfassungsmässigen Zuständigkeiten, genügend Pflegefachpersonen auszubilden, um eine qualitativ gute Pflege gewährleisten zu können, anerkennt die SGK Handlungsbedarf auch auf Bundesebene und legt einen Entwurf für einen indirekten Gegenvorschlag vor. Ihre SGK stellt dabei die Versorgungssicherheit sowie das Wohl der Pflegebedürftigen ins Zentrum, weniger die standespolitischen Forderungen von Pflegefachpersonen, wie es die Initiative verlangt.
Die Pflege-Initiative wird von der SGK daher mit 13 zu 8 Stimmen zur Ablehnung empfohlen, insbesondere aus folgenden Gründen:
Erstens ist es nicht angezeigt, einzelne Berufsgruppen in der Bundesverfassung zu regeln. Mit dem Grundversorgerartikel, der 2014 in die Bundesverfassung aufgenommen worden ist, werden Bund und Kantone verpflichtet, die Grundversorgung zu garantieren.
Zweitens gehen insbesondere die Übergangsbestimmungen der Initiative mit standespolitischen Forderungen wie Einkommensgarantie und anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen zu weit. Das sind wichtige Themen, die sozialpartnerschaftlich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen geregelt werden müssen.
Einigkeit besteht indes darüber, dass die Pflege vis-à-vis der demografischen Entwicklung mit einer Zunahme von pflegebedürftigen Menschen sowie einem drohenden Mangel an Pflegefachpersonen vor grossen Herausforderungen steht. Dafür zu sorgen, dass genügend Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen, ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, bei der alle drei Staatsebenen - Gemeinden, Kantone und Bund - sowie die Sozialpartner und Akteure im Bereich der Gesundheitsversorgung in der Pflicht stehen.
Mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die SGK beschlossen, der Pflege-Initiative mit der parlamentarischen Initiative 19.401, "Für eine Stärkung der Pflege, für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität", einen indirekten Gegenvorschlag entgegenzustellen.
Der indirekte Gegenvorschlag enthält folgende Elemente:
1.[NB]Die Kantone werden verpflichtet, Vorgaben zum Bedarf an Ausbildungsplätzen und zum Ausbildungspotenzial zu erlassen. Die Kantone gewähren den Institutionen - Spitälern, Pflegeheimen und Spitex-Organisationen - mit Ausbildungsverpflichtungen Beiträge für die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen.
2.[NB]Die Kantone werden verpflichtet, angehenden diplomierten Pflegefachpersonen an höheren Fachschulen und Fachhochschulen Ausbildungsbeiträge zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes während ihrer Ausbildungszeit auszurichten.
3.[NB]Der Bund gewährt den Kantonen Beiträge für ihre Aufwendungen bei der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege. Der Bundesbeitrag beträgt höchstens die Hälfte der Beträge, welche die Kantone gewährt haben. Der maximale Verpflichtungskredit für die Dauer von acht Jahren beträgt 469 Millionen Franken. Damit kann die Zahl der Ausbildungsabschlüsse an höheren Fachschulen und Fachhochschulen von heute 2700 auf 4300 pro Jahr erhöht werden.
4.[NB]Es gibt mehr Kompetenzen für das Pflegepersonal: Zusätzlich zum heutigen Modell, wonach die Ärztinnen und Ärzte die Pflegeleistungen anordnen, sollen Pflegefachpersonen neu, gestützt auf Vereinbarungen mit Versicherern, bestimmte, vom Bundesrat festgelegte Leistungen ohne ärztliche Anordnung erbringen können.
5.[NB]Der Bundesrat führt eine Evaluation zu den Auswirkungen des Gesetzes durch und erstattet sechs Jahre nach dem Inkrafttreten Bericht.
6.[NB]Verschiedene Gesetze werden geändert, indem nicht mehr von "Hilfspersonen" gesprochen wird, sondern die Gesundheitsberufe wie Pflegefachfrau und Pflegefachmann namentlich aufgeführt werden.
An ihrer Sitzung vom 3. Mai 2019 hiess die Kommission ihren Vorentwurf gut und beschloss die Eröffnung einer Vernehmlassung dazu. Von Interesse ist namentlich die [PAGE 2278] Stellungnahme der Kantone: Die GDK sowie 23 Kantone stimmen der Vorlage grundsätzlich zu. Die SGK hat die Ergebnisse der Vernehmlassung am 17. Oktober 2019 zur Kenntnis genommen und hat dem Entwurf mit 16 zu 6 Stimmen zugestimmt. Das Gesetz untersteht dem Referendum und wird im Bundesblatt publiziert, sobald die Pflege-Initiative zurückgezogen oder abgelehnt worden ist.
Zusammenfassend halte ich fest: Die SGK empfiehlt die Volksinitiative "für eine starke Pflege" mit 13 zu 8 Stimmen zur Ablehnung und tritt mit 17 zu 8 Stimmen auf den indirekten Gegenvorschlag ein. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 16 zu 6 Stimmen angenommen.
Ich bitte Sie, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.