Minder Thomas · Ständerat · 2019-12-16
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-16
Wortprotokoll
Eigentlich ist es ganz eigenartig: Da rufen die Kantone beim Bund nach Unterstützung und verlangen ein nationales Gesetz zur Regulierung privater Sicherheitsfirmen, obwohl diese Kompetenz einzig und allein bei den Kantonen liegt. Beim Bekämpfen von Hooliganismus und von Ausschreitungen an Fussballspielen, was - wir haben es vom Vorredner gehört - erwiesenermassen nicht funktioniert, soll der Bund seine Hände aus dem Spiel lassen, doch bei den privaten Sicherheitsfirmen rufen dieselben Kantone nach einer gesamtschweizerischen Lösung.
Der Kommissionsminderheit scheint diese Haltung sehr paradox, denn es heisst im Dauerchor, der Bund solle bitte die Hände vom föderalistischen Geschehen lassen. Die Haltung der Kantone zu diesem Thema ist umso erstaunlicher, als die Polizeihoheit ganz klar bei den Kantonen liegt. Das war auch der Hauptgrund, warum sich die Kantone so vehement gegen die Vorstösse zum Verhüllungsverbot und gegen nationale Vorstösse im Bereich der Bekämpfung des Hooliganismus gewehrt haben. Die Minderheit versteht daher die Haltung des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit nicht, hier nachzugeben.
Ein Nein zu dieser Motion ist ein klares Zeichen an die Kantone und die KKJPD, ihre Probleme im Bereich der inneren Sicherheit selbst zu lösen, so wie wir Bundesvertreter es seit Jahren und Jahrzehnten von den Vertretern der KKJPD hören. Lassen wir die Kompetenz zur inneren Sicherheit also bei den Kantonen, respektieren wir den Föderalismus! Geben wir nach, so riskieren wir - wir haben es ebenfalls vom Vorredner gehört -, einen Bereich, für welchen die Kernkompetenz klar bei unseren Kantonen liegt, die innere Sicherheit, sukzessive an den Bund zu delegieren. Das wäre ein ganz gefährliches Unterfangen. Bieten wir hier Hand, werden andere Begehrlichkeiten und Kompetenzabtretungen folgen. Das ist der Hauptgrund, warum wir hier unbedingt Nein sagen sollten. Der Ständerat - das vielleicht auch an die neuen Mitglieder - ist bekanntlich der Ort, welcher den ordnungspolitischen Streitigkeiten höchste Beachtung schenken sollte.
Eigenartig ist zudem, dass ich weder von meinem eigenen Kanton noch von einer einzigen privaten Sicherheitsfirma, noch von einer Lobbyorganisation zu dieser Vorlage ein Schreiben erhalten habe. Das ist bei anderen Vorlagen bekanntlich anders. Hier aber scheint der Status quo anscheinend gar nicht so schlecht zu sein und die Branche nicht zu stören. Ich jedenfalls habe von den Sicherheitsfirmen Securitas, Starco, Delta, Protectas und wie sie alle heissen - es gibt noch ein paar Dutzend weitere, viele sind in verschiedenen Kantonen tätig - kein einziges Schreiben bekommen, wonach dieser Motion unbedingt zuzustimmen sei. Daraus könnte man wirklich schliessen, dass die Firmen keine Regulierung wollen und dass es auch innerhalb der Branche keine allzu grossen Probleme gibt.
Allein der Ruf seitens der KKJPD genügt hier wirklich nicht, um zu legiferieren. Wenn eine private Sicherheitsfirma von [PAGE 1177] ihren Mitarbeitern einen Strafregisterauszug verlangen oder ein Kanton von solchen Firmen dies verlangen will, so sollen sie das machen bzw. machen können. Das unterstütze ich sogar. Aber bitte keinen nationalen Zwang! Eine nationale Kann-Formulierung würde null und gar nichts bringen. Wenn schon, müsste ein nationales Gesetz bindende Bestimmungen beinhalten. Dies wiederum wäre ein Eingriff des Bundes in den Föderalismus. Allein eine allfällige Pflicht, einen Strafregisterauszug bei der Rekrutierung verlangen zu müssen, heisst noch lange nicht, dass diese Person in einer privaten Sicherheitsfirma nicht trotzdem angestellt werden kann. Wäre dies der Fall, würde also der Bund einer privatrechtlich organisierten Firma im Sicherheitsbereich verbieten, eine Person mit einem Eintrag im Strafregister einzustellen, so wäre dies ein gewaltiger Eingriff ins liberale Arbeitsrecht.
Lehnen wir also diesen Vorstoss ab, folgen wir der Kommissionsminderheit, und überlassen wir eine allfällige Regulierung, auch kantonsübergreifend, den Kantonen. Die Westschweizer Kantone haben bereits ein funktionierendes Konkordat. Das sollte auch bei den Deutschschweizer Kantonen möglich sein. Anscheinend wären alle dafür, ausser der Kanton Zürich. Sagen wir hier Nein, so ist das ein starkes Zeichen an die Kantone, ihre verhältnismässig kleinen Probleme im Bereich der inneren Sicherheit selbst zu lösen.