de Courten Thomas · Nationalrat · 2019-12-16
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-16
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "für eine starke Pflege" will Bund und Kantone verpflichten, für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität zu sorgen und dazu insbesondere genügend diplomiertes Pflegefachpersonal auszubilden. Damit würde einer spezifischen Berufsgruppe eine Sonderstellung in der Verfassung eingeräumt und ihr zusätzlich die Kompetenz zur direkten Abrechnung von Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung erteilt.
Ich beantrage Ihnen heute mit der Mehrheit der Kommission, die Volksinitiative den Stimmbürgerinnen und -bürgern zur Ablehnung zu empfehlen, und beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, aber auch zusammen mit dem Bundesrat, der ursprünglich auch keinen direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag wollte, nicht auf letzteren einzutreten.
Die Pflege steht vor gewissen Herausforderungen, das ist gar nicht zu bestreiten, angesichts der Zunahme des Anteils der älteren Bevölkerung, der steigenden Ansprüche [PAGE 2280] aufgrund des medizinischen Fortschritts wie auch des Bedarfs an Fachkräften - der übrigens keineswegs nur in den Pflegeberufen, sondern auch in vielen anderen Berufsfeldern in der Schweiz besteht. Der Berufsverband der Pflegenden will nun mittels seiner Initiative erreichen, dass Bund und Kantone dafür sorgen, dass eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen zur Verfügung steht und dass alle in der Pflege Tätigen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden.
Die Initiative verpflichtet den Bund zudem, die Leistungen festzulegen, die Pflegefachpersonen in eigener Verantwortung zulasten der Sozialversicherung erbringen dürfen, sowie Ausführungsbestimmungen für eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen, anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen und Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung der in der Pflege tätigen Personen zu erlassen.
Unmittelbarer Anlass der Initiative war - das wurde auch vom Kommissionssprecher kurz erwähnt - die Ablehnung der parlamentarischen Initiative Joder 11.418, "Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege", durch das Parlament am 27. April 2016. Diese Initiative sollte ermöglichen, dass diplomierte Pflegefachkräfte als eigenständig abrechnende Leistungserbringer im Sinne der obligatorischen Krankenversicherung anerkannt werden. Mit der Ablehnung ist der Nationalrat der Argumentation des Bundesrates gefolgt, der trotz Verständnis für das Anliegen dieser parlamentarischen Initiative Joder den Zugang einer zusätzlichen Berufsgruppe zur direkten Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenversicherung ablehnte. Diese Argumentation gilt heute noch.
Wie der Bundesrat in seiner Botschaft zur Initiative darlegt, sind Bund und Kantone mit dem bestehenden Artikel 117a der Bundesverfassung bereits heute verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität zu sorgen. Die Pflege, obwohl nicht explizit genannt, ist dabei integraler Bestandteil dieser medizinischen Grundversorgung. Zudem können berechtigte Anliegen der Pflegenden gestützt auf die bestehenden Verfassungsgrundlagen schon heute berücksichtigt werden, was die zahlreichen bereits ergriffenen Massnahmen von Bund und Kantonen zur Stärkung der Pflege auch zeigen.
Abzulehnen ist auch die verlangte direkte Abrechnung von Pflegeleistungen zulasten der Sozialversicherungen. Auch wenn dies immer wieder bestritten und kleingeredet wird: Sicher ist, dass dies zu einer Mengenausweitung führen würde, die sich auf die ohnehin bereits enorme Prämienlast negativ auswirken würde. Wenn die Pflegenden nun als Berufsgruppe im Gesundheitswesen zur direkten Abgeltung dieser Leistungen zugelassen würden, würde das bei weiteren medizinischen, therapeutischen oder versorgenden Berufsgruppen zusätzliche Begehrlichkeiten wecken, die unweigerlich zu weiteren unerwünschten Kostensteigerungen für die OKP führen würden.
Der indirekte Gegenvorschlag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit ist schliesslich der politischen Sorge entsprungen, die Pflege-Initiative könnte - weil einerseits grundsätzlich sympathisch und andererseits nach relativ zügiger Unterschriftensammlung eingereicht - in der Bevölkerung durchaus auf Zustimmung stossen. Das gilt aber eben nur auf den ersten Blick. Wer sich näher mit der Materie auseinandersetzt, erkennt rasch, dass die Argumente gegen die Initiative durchaus gegen den Gegenvorschlag der Kommission sprechen. Die "Angst" vor dem Souverän hat aber die stichhaltigen Argumente verdrängt und einen Gegenvorschlag produziert, der in weiten Teilen die Forderungen der Initianten übernimmt. Die mit einem indirekten Gegenvorschlag immer verbundene politische Hoffnung, eine Volksabstimmung zu vermeiden, wird sich dennoch nicht erfüllen, zumal die Initianten bis heute betonen, auf ihren Maximalforderungen zu bestehen.
Aus diesen Erwägungen bitte ich Sie, nicht auf den direkten Gegenvorschlag der SPK einzutreten.