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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-12-17

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-12-17

Wortprotokoll

Ich danke dem Präsidenten der Kommission für Rechtsfragen, Ständerat Rieder, herzlich für seine sehr ausführlichen Darlegungen. Ich glaube, er hat die inhaltliche Dimension und auch die Chronologie dieser Vorlage gut beleuchtet. Ich fasse mich deshalb kurz.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat das Eintreten auf die Botschaft zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes zweimal andiskutiert und dann aufgeschoben. Im letzten Frühling erteilte sie dem Bundesamt für Justiz den Auftrag, eine andere Fassung der Artikel 89a und 89b vorzuschlagen, allenfalls als Alternative zur subsidiären Verfassungsbeschwerde, die zu Recht als, sage ich jetzt, Pièce de Résistance in dieser Vorlage bezeichnet wurde. Die Kommission wünschte auch genauere Angaben, was die Beschlüsse des Nationalrates für die Belastung des Bundesgerichtes bedeuten würden.

Am 3. September 2019 hat die Kommission beschlossen, die vom Bundesamt für Justiz in seinem Zusatzbericht vom 17. Juli formulierten neuen Varianten dem Bundesgericht zur Stellungnahme zu unterbreiten. Die Stellungnahme des Bundesgerichtes vom 12. November 2019 war allerdings so zurückhaltend, dass in der Kommission dann auf eine Anhörung des Bundesgerichtes gleich ganz verzichtet wurde. Die Stellungnahme des Bundesgerichtes darf aber wohl so verstanden werden, dass das Bundesgericht mit den vom Bundesamt für Justiz vorgeschlagenen Alternativszenarien, die Ständerat Rieder beschrieben hat, hätte leben können.

Es liegt nun an Ihnen, wie Sie mit diesem Geschäft weiterfahren wollen. Eine Ablehnung würde die Arbeit des Bundesgerichtes nicht beeinträchtigen, obschon die Beschlüsse des Nationalrates eine gewisse Minderbelastung des Bundesgerichtes zur Folge hätten. Eine massgebliche Entlastung des Gerichtes erreicht man aber auch mit der Linie des Nationalrates nicht. Letztlich ist es ein politischer Entscheid, ob das Parlament unter diesen Umständen und in Kenntnis der Vorlage seinen ursprünglichen Auftrag an den Bundesrat aufrechterhält oder nicht. Wir können mit dem geltenden Recht leben. Wir schaffen weder mit einem Nichteintreten noch mit der Vorlage gemäss Nationalrat ein Problem. Der Bundesrat, ich habe Ihnen das auch in der Kommission gesagt, respektiert aufgrund der jüngsten Entwicklungen den Antrag Ihrer Kommission.