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Ettlin Erich · Ständerat · 2019-12-17

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-17

Wortprotokoll

Ich werde zur Kommissionsmotion 19.4378, "Übergangslösung zur Beseitigung der Heiratsstrafe", Bericht erstatten. Der Bundesrat versucht schon seit dem letzten Jahrtausend, die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer zu beseitigen. Der letzte Versuch mit der Vorlage 18.034, "Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)", scheiterte vorerst in Ihrem Rat am 16. September 2019 - zwar nicht endgültig, aber es gibt eine weitere zeitliche Verzögerung.

Gemäss den in der Zusatzbotschaft des Bundesrates zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung vorgelegten Zahlen sind 700[NB]000 Ehepaare, also 1,4 Millionen Personen, von der zu hohen Besteuerung betroffen. Dies ist, so hält es auch der Bundesrat fest, verfassungswidrig. Durch die vom Bundesrat unterbreitete Vorlage, die sogenannte alternative Steuerberechnung, würde die Heiratsstrafe beseitigt. Die Kosten bezifferte der Bundesrat in der Zusatzbotschaft mit etwa 1,5 Milliarden Franken. Das heisst mit anderen Worten: Die Ehepaare werden heute und, solange wir keine Lösung gegen die Heiratsstrafe finden, auch in Zukunft mit jährlich 1,5 Milliarden Franken zu viel belastet.

Diese Ausgangslage bewog Ihre Kommission, sich Gedanken zu einer Übergangslösung zu machen. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren in dieser Frage keine Lösung gefunden wird. Gleichzeitig sind die "Ausfälle" - in Anführungszeichen - durch die Beseitigung der Heiratsstrafe im Finanzplan enthalten. Die Lösung sieht denn ganz einfach eine Erhöhung des Sozialabzuges für Ehepaare nach Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und eine Erhöhung des Zweiverdienerabzuges für Ehepaare gemäss Artikel 33 Absatz 2 DBG vor. Der erste Abzug, der Ehepaarabzug, gilt für alle Ehepaare, auch für diejenigen, bei denen nur ein Ehepartner erwerbstätig ist. Dieser Abzug berücksichtigt auch die Tatsache, dass nicht nur eine Zusammenrechnung von Lohneinkommen, sondern auch von anderen Einkommen, zum Beispiel Wertschriftenertrag, zu höherer Progression bei Ehepaaren und damit zu einer Benachteiligung führt. Der zweite Abzug ist auf Doppelverdienerpaare ausgerichtet und mindert auch gezielt die Progressionswirkung auf das Zusatzeinkommen des zweiten Ehepartners, also das Zusatzlohneinkommen.

Gemäss Motionstext können die Massnahmen sowohl einzeln als auch in Kombination zur Anwendung gelangen. Der Bundesrat hat die Möglichkeit, die entsprechende Erhöhung zu berechnen und uns vorzuschlagen. Die Umsetzung braucht keine hochstehende steuertechnische Diskussion; es sind einzig zwei Steuerabzüge zu erhöhen. Die Berechnung dazu würde der Bundesrat machen und dem Parlament unterbreiten, wenn diese Motion angenommen würde. Damit würden 1,4 Millionen Menschen in diesem Land endlich weniger verfassungswidrig besteuert werden.

Dagegen wurde in der Kommission ausgeführt, dass das Ziel der Übergangslösung nicht erreicht werde, weil die Projekte ja gleichzeitig laufen würden und es diese Übergangslösung bei Inkrafttreten dann quasi nicht mehr brauche. Zudem würde man eine einmal eingeführte Erhöhung von Abzügen nicht mehr wegbringen. Weiter sah man steuertechnische Probleme, da mit der Erhöhung des Zweiverdienerabzugs die steuerliche Benachteiligung von Ehegatten zwar gemildert würde, Einverdiener-Ehepaare und Rentnerehepaare davon jedoch nicht profitieren würden. Würde der Abzug für Verheiratete ebenfalls erhöht, dann würden wiederum alle Ehepaare entlastet. Es sei sicher, dass die Heiratsstrafe damit nicht vollständig beseitigt werde.

Eine Minderheit der Kommission beantragt deshalb die Ablehnung der Kommissionsmotion. Der Bundesrat empfiehlt ebenfalls die Ablehnung der Motion, da sie zu wenig zielgenau sei. Zudem verweist er auf die immer noch hängige Vorlage 18.034.

Zur Begründung der Minderheit und zur Stellungnahme des Bundesrates ist festzuhalten, dass es sich bei der Motion ausdrücklich um eine Übergangslösung handelt. Eine solche Lösung, wie auch immer sie aussehen mag, muss und wird bei der Heiratsstrafe zur Rückabwicklung oder Anrechnung dieser Erhöhung von Abzügen führen. Zudem zeigt gerade der Verweis auf die hängige Vorlage, dass es eine schnelle und einfache Übergangslösung braucht, weil die Verzögerung, die sich aus der Rückweisung der Vorlage in der Herbstsession 2019 ergab, zulasten der verfassungswidrig besteuerten Ehepaare geht - eigentlich ein unhaltbarer Zustand.

Ihre Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 7 zu 5 Stimmen, die Kommissionsmotion anzunehmen und den Bundesrat zu beauftragen, eine Übergangslösung zu unterbreiten.