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Gallati Jean-Pierre · Nationalrat · 2019-12-17

Gallati Jean-Pierre · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-17

Wortprotokoll

Auch der aargauische Regierungsrat lehnt die Pflege-Initiative ab, hauptsächlich deshalb, weil dieses Anliegen aus systematischen Gründen nicht auf Verfassungsebene aufgenommen werden soll - auch wenn es hier anerkanntermassen um eine wichtige Berufsgruppe geht. Es geht aber eben nur um eine einzelne Berufsgruppe. Es käme niemandem in den Sinn, für andere Berufsgruppen wie beispielsweise Lastwagenchauffeure, Assistentinnen oder Maler usw. irgendwie speziell bezüglich Ausbildung etwas auf Verfassungsebene, in der Bundesverfassung, zu regeln. Der aargauische Regierungsrat begrüsst im Übrigen die Ziele der Verfassungsinitiative: die Stärkung der Ausbildung und die Stärkung der Pflegeberufe generell, aber auch und vor allem die Sicherstellung der Qualität bei der Pflege.

Zum Gegenvorschlag sagen die Gesundheitsdirektorenkonferenz und 23 Kantone grundsätzlich Ja. Sie sehen aber Probleme im Detail. Die Förderung der Ausbildung soll, auch aus Sicht des Kantons Aargau, nur dann geschehen, wenn die vorhandenen Ausbildungskapazitäten noch nicht ausgeschöpft sind. Zudem sehen der Kanton Aargau und auch die meisten anderen Kantone viele, viele praktische Umsetzungsprobleme und auch ein Problem auf der finanziellen Ebene. Trotz der Kofinanzierung ist mit einer hohen Kostensteigerung zu rechnen, weil hier das Giesskannenprinzip zur Anwendung gelangen wird. Das alles wird zulasten der Kantone gehen.

Auch aus Sicht der SVP-Fraktion ist die Pflege-Initiative abzulehnen, weil hier Bundesgelder für eine kantonale Aufgabe eingesetzt werden sollen und weil wir nicht - das sehen auch die Kantone so - einzelne Berufsgruppen auf Verfassungsebene irgendwie speziell behandeln und regeln sollten.