Engler Stefan · Ständerat · 2019-12-17
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-17
Wortprotokoll
Ich übernehme gerne den Antrag der Minderheit Lombardi und möchte Ihnen beantragen, die beiden Standesinitiativen Graubünden und Wallis betreffend die Aufstockung des Grenzwachtkorps nicht abzuschreiben. Eine Abschreibung der Standesinitiativen hiesse: Das Geschäft ist vom Tisch, weil das Anliegen zwischenzeitlich erfüllt ist [PAGE 1209] oder auf einem anderen parlamentarischen Weg erfüllt werden kann. Vorliegend ist beides nicht der Fall, schon gar nicht beim Hauptanliegen der Standesinitiativen, nämlich der längerfristigen Stärkung des Grenzschutzes.
Kollege Kuprecht hat ausführlich dargelegt, dass uns das Thema der Verstärkung des Grenzwachtkorps schon über viele Jahre beschäftigt. Es sind zahlreiche Standesinitiativen zu diesem Thema eingereicht worden, vom Kanton Basel-Stadt, vom Kanton St. Gallen, später von den Kantonen Graubünden und Wallis, die darauf aufmerksam gemacht haben, dass das Sicherheitsempfinden im Grenzgebiet sinkt. Wir haben im Rahmen dieser Standesinitiativen schon ausführlich darüber diskutiert. Im Rahmen der Budgetdebatte wurde die Aufstockung der Personalressourcen des Grenzwachtkorps nicht nur diskutiert, sondern sogar beschlossen.
Eine Vielzahl von parlamentarischen Vorstössen und auch von Berichten befasst sich mit dem Thema. Man muss nicht sehr weit zurückblicken. Der Bericht zur Rolle und zum zukünftigen Bestand des Grenzwachtkorps vom Mai 2016 kommt in Teilen zu anderen Schlussfolgerungen, als sie hier im Bericht der SiK dargestellt werden. Mein Eindruck ist ganz generell derselbe, wie ich ihn hier schon vor zwei Jahren geäussert habe. Mein Eindruck ist, auch aus den wiederholten politischen Interventionen, den Standesinitiativen, denen Folge gegeben wurde, den gefassten Budgetbeschlüssen, dass der Bundesrat und die Eidgenössische Zollverwaltung das Anliegen und damit auch das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung im Grenzgebiet nicht wirklich ernst nehmen.
Es sind verschiedene formale, aber auch inhaltliche Gründe, die mich bewegen, die beiden Standesinitiativen nicht abschreiben zu lassen. Mit einem Postulat der SiK-N verlangte der Nationalrat am 27. September 2018, also vor gut einem Jahr, Antworten auf die Frage, ob der Personalbestand im Grenzwachtkorps aufgrund der Personalreduktion im Zusammenhang mit Dazit bis 2026 aufgestockt werden kann. Der Nationalrat hat dieses Postulat gegen den Willen des Bundesrates angenommen. Der Bericht des Bundesrates zum Postulat 18.3386 liegt bis zum heutigen Zeitpunkt nicht vor. Ich hielte es schon für wünschenswert, dass die Antwort des Bundesrates vorliegt, bevor man über eine allfällige Abschreibung der beiden Standesinitiativen diskutiert. Aus der Stellungnahme des Bundesrates auf das besagte Postulat geht zudem hervor, dass im Rahmen der Transformation der Eidgenössischen Zollverwaltung zum Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit das Parlament steuernd die Einsatzprioritäten bei Zollabfertigung und Sicherheit an der Grenze festzulegen haben wird. In der Stellungnahme des Bundesrates auf das Postulat der SiK-N wird in Aussicht gestellt, dass im Verlauf des Jahres 2019 eine Entscheidungsgrundlage für das Parlament vorliegen werde. Diese Entscheidungsgrundlage liegt heute auch nicht vor; also werden wir uns auch nicht damit befassen können, wer die Einsatzprioritäten steuert und gewichtet.
Welche Priorität dem Grenzschutz und damit dem Gefährdungspotenzial für Menschen, dem Schutz des Eigentums einzuräumen ist, wie der öffentlichen Sensibilität Rechnung zu tragen ist, wie viel Gewicht diesen Ansprüchen beizumessen ist und was das für die personellen Ressourcen des Grenzwachtkorps bedeutet, hat die Politik zu entscheiden. Das soll im Rahmen der Dazit-Gesetzgebung diskutiert werden können.
Solange also der Bericht zum Postulat der SiK-N zum Personalbestand bis 2026 nicht vorliegt und auch die Vorlage zur Steuerung und Priorisierung des Vollzugs nicht vorliegt, ist es in jedem Fall verfrüht und verfehlt, die Standesinitiativen vorschnell abzuschreiben. Solange wir nicht wissen, wie die Zusammenführung zu einer operativen, multifunktionalen Einheit, wie es Herr Kollege Kuprecht dargestellt hat, der Mitarbeitenden der Eidgenössischen Zollverwaltung in Zukunft aussehen wird und wie sich das auf den Grenzschutz auswirken wird, ist es erst recht nicht gerechtfertigt, vorschnelle Entscheidungen zu treffen. Ich möchte die Auswirkungen auf die Organisation und die Strukturen in der Fläche kennen. Ich will wissen, ob der Kommandostandort der Grenzwachtregion III in Chur beibehalten wird. Ich möchte wissen, was die Umstrukturierungen für Auswirkungen auf die Grenzwachtposten in meinem Kanton, aber auch in den übrigen Grenzkantonen haben. Ich möchte wissen, was für Kontrollinfrastruktur neu aufgebaut und angeschafft werden muss. Dafür braucht es den politischen Druck mittels der beiden Standesinitiativen Graubünden und Wallis, die entsprechend aufrechtzuerhalten sind.
Daneben gibt es weitere Gründe, weshalb wir die Bestandesfrage bei der Eidgenössischen Zollverwaltung im Auge behalten sollten. Im Bericht unserer Kommission wird ausgeführt, es seien ja 44 zusätzliche Stellen bewilligt worden, also habe sich das Anliegen erübrigt. Von diesen 44 Stellen habe ich in meinem Kanton keine gefunden. Ich weiss also nicht, wo diese 44 Stellen zur Verstärkung des Grenzwachtkorps aufgebaut wurden. Es wird im Bericht der Kommission überdies gesagt - und da werde ich sehr hellhörig -, dass als Folge des Effizienzprogramms 300 Stellen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung eingespart werden sollen. Die, die wie ich schon länger hier sind, haben noch in Erinnerung, dass uns damals, als man den Effizienzerfolg von Dazit erklärt hat, in Aussicht gestellt wurde, dass die 300 eingesparten Stellen mindestens zum Teil zur Verstärkung des Grenzschutzes verwendet würden; heute ist davon überhaupt nicht mehr die Rede.
Ich bin klar der Auffassung, dass es unsere Aufgabe, die Aufgabe der Politik ist, auch in der Frage der Bestände des Grenzwachtkorps und der Gewichtung des Grenzschutzes über eine längere Zeitdauer Entwicklungen zu antizipieren, vor allem aber auch Verlässlichkeit zu schaffen und nicht von Jahr zu Jahr zu beurteilen, ob der Migrationsdruck jetzt zugenommen hat oder nicht. Die Bevölkerungszahl nimmt zu, die Risiken werden nicht kleiner, der Bestand an Sicherheitskräften hält mit der Bestandesentwicklung der Bevölkerung nicht mit, das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung sinkt. Also, wenn nicht jetzt, wann soll dann die Politik den längerfristigen Herausforderungen von Migration, Kriminalität und Terror begegnen?
Es wird auch gesagt, es sei nicht festzustellen, dass sich der Kriminaltourismus in den Grenzgebieten verstärkt hat. Ich habe keine Statistik darüber, ich lese einfach, dass im St. Galler Rheintal Bancomaten gesprengt werden, dass im Bergell in Häuser eingebrochen wird, dass in Samnaun Bijouterien überfallen werden, dass in der Westschweiz, von Frankreich aus gesteuert, Geldtransporter überfallen werden. Sich also auf den Standpunkt zu stellen, mit dem Kriminaltourismus liege es nicht so stark im Argen, dass man den Grenzschutz verstärken müsste, halte ich für eine gefährliche These.
Die Sicherheit der Bevölkerung erfordert es, dass wir das Thema ernst nehmen. Entsprechend möchte ich Sie bitten, dem Antrag zuzustimmen und diese beiden Standesinitiativen vorderhand nicht abzuschreiben, sondern mindestens zu warten, bis wir den Bericht des Bundesrates auf das Postulat der SiK-N kennen und wissen, wie sich die Bestände bis 2026 entwickeln sollen, aber auch, bis die Vorlage zur Transformation des Grenzwachtkorps hier im Rat beraten wird. Das gibt uns dann die Gelegenheit, zu priorisieren und die Gewichte richtig zu legen.