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Barrile Angelo · Nationalrat · 2019-12-17

Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-17

Wortprotokoll

Ich werde die Minderheit III (Gysi Barbara) zu Artikel 7 Absatz 3 sowie die Minderheit Gysi Barbara zu Artikel 12 Absätze 4 und 5 vertreten.

In Artikel 7 Absatz 3 werden - wir haben es soeben gehört - die Bundesbeiträge an die Ausbildungs- und Weiterbildungsstätten für Pflegefachpersonen geregelt. Bei Absatz 3 möchten wir, genauso wie auch die Mehrheit der Kommission, dass der Bundesrat die Bemessung der Bundesbeiträge regelt. Im Gegensatz zur Mehrheit der Kommission möchten wir jedoch nicht, dass die Beiträge an die Kantone abgestuft werden. Die Kommissionsmehrheit möchte hier die Möglichkeit schaffen, dass der Bundesrat verschiedene Abstufungen je nach Qualität der Aus- und Weiterbildungsprogramme vorsieht.

Ich bin der Meinung, dass im Pflegepersonalwesen ein Notstand herrscht und wir mehr Ausbildungsplätze brauchen - das ist ja auch unbestritten, weshalb der Rat auf diesen indirekten Gegenvorschlag eingetreten ist. Wir müssen froh sein, wenn die Kantone diese Massnahmen treffen. Wenn nun der Bundesrat beurteilen möchte, welches Programm wie gut ist, welches im Vergleich zu anderen besser respektive schlechter ist und wie viel entschädigt werden muss, dann ist das ein Mehraufwand, der meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt ist. Wir haben in der Kommission auch gehört, dass vonseiten der Verwaltung bezweifelt wird, ob das wirklich so gemacht werden könnte, wie sich das die Kommissionsmehrheit vorstellt. Es wäre für mich ein bürokratischer Riesenaufwand, der nicht notwendig ist. Wir sind deshalb gegen diese Abstufung.

In Artikel 12 Absätze 4 und 5 geht es darum, dass die gesetzlichen Beiträge und eigentlich dieser ganze indirekte Gegenvorschlag mitsamt seinen Massnahmen auf bloss acht Jahre befristet sind. Wir möchten diese Befristung streichen. Einerseits könnte es ja sein, dass die gesprochenen Bundesbeiträge nach acht Jahren noch nicht alle aufgebraucht sind. Ohne die Befristung könnten sie dann auch in den Folgejahren weiterverwendet werden, ohne dass man die ganze Vorlage verlängern müsste. Andererseits, und das ist ja sowieso vorgesehen, sollte nach sechs Jahren eine Evaluation stattfinden. Dann wird geschaut, welche Programme nützen bzw. wie viel sie nützen. Wenn festgestellt wird, dass die Beiträge schon vor der Frist ausgeschöpft sind, dann ist klar, dass sie dann auch weg sind.

Die Befristung auf acht Jahre würde zudem die ganze Evaluation vorwegnehmen, was eigentlich gar nicht so gemeint ist. Genau deshalb sollten diese beiden Absätze gestrichen werden, und es sollte - je nachdem - nach sechs Jahren evaluiert werden.