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Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-09-26

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-26

Wortprotokoll

Auch das heutige Mietrecht behandelt alle Geschäftsräume gleich. Es unterscheidet nicht, und wir haben damit in der Praxis keine Probleme. Wenn Sie jetzt dem Ständerat folgen, schaffen Sie neue Probleme, die schon mit dieser Definition zusammenhängen. Unser Rat hat in Übereinstimmung mit dem Bundesrat in der ersten Lesung klar gesagt, dass wir die geltende Regelung beibehalten wollen. Der Ständerat schafft mit dieser neuen Version eigentlich nur noch mehr Unklarheiten.

Die Unterscheidung, wonach man je nach Umsatz einmal dem Mietrecht untersteht und dann wieder nicht, birgt schon die Problematik in sich, dass ein Unternehmen, wenn es diese Grenze überschreitet, im einen Jahr die Schutzbestimmungen geniesst und im anderen Jahr wieder nicht. Es gibt Unternehmungen, die in einem Jahr 20 Beschäftigte haben - und demnach den Bestimmungen unterstehen - und in einem anderen Jahr nicht mehr. Wie wollen Sie das in der Praxis umsetzen?

Die gesetzliche Lösung des Ständerates zeigt auch nicht auf, an welchem Stichtag diese Zahlen anzuwenden sind, wie Kollege Triponez selber zugegeben hat. Sie zeigt auch nicht auf, wie die Kontrolle und der Nachweis dieser Kriterien erfolgen müssten.

Die Kommission empfiehlt Ihnen daher klar, auch den Coiffeurladen und das kleine Bäckergeschäft den Schutzbestimmungen des Mietrechtes zu unterstellen und an unseren bisherigen Beschlüssen festzuhalten. Wir haben dies mit 16 zu 4 Stimmen beschlossen.

Ich empfehle Ihnen deshalb, den Antrag Keller abzulehnen.

Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-09-26 | Lexipedia | Lexipedia