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Müller Leo · Nationalrat · 2019-12-18

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-18

Wortprotokoll

Zum Geschäft Richterwahlen gebe ich im Namen der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP eine Fraktionserklärung ab. Die Mitte-Fraktion stützt sich bei ihrem Vorgehen auf die Anträge der Gerichtskommission und unterstützt das Vorgehen, wie es die Gerichtskommission beantragt. Sie alle haben gestern in verschiedenen Medien den wohlplatzierten Bericht über das Bundesstrafgericht gelesen. Die Mitte-Fraktion stützt sich, wie gesagt, auf die Gremien innerhalb des Parlamentes, insbesondere auf die Gerichtskommission, aber auch auf die Geschäftsprüfungskommission.

Wir haben gestern innerhalb unserer Fraktion über dieses Vorgehen gesprochen, auch mit Mitgliedern der Gerichtskommission. Eines ist klar: Heute geht es nicht um die Frage, ob wir Richterpersonen beim Bundesstrafgericht wählen wollen oder nicht, sondern es geht um die Frage des Präsidiums und des Vizepräsidiums. Deren Amtsperiode läuft auf den 31.[NB]Dezember dieses Jahres aus. Wichtig ist, dass dieses Gericht nach wie vor eine Führung hat. Mit einer Verschiebung der Wahl lösen wir das Problem nicht, denn das Gericht muss so oder so geführt werden.

Im Namen unserer Fraktion gebe ich aber folgende Erklärung ab: Wir sagen damit nicht, dass beim Bundesstrafgericht alles in bester Ordnung sei - im Gegenteil. Die Mitte-Fraktion fordert die zuständigen Organe innerhalb des Parlamentes auf, die Lage beim Bundesstrafgericht zu untersuchen und schonungslos aufzuklären und uns als Parlament darzulegen, was Sache ist.

Wir haben in zwei Jahren Gesamterneuerungswahlen, und nicht heute. Die Mitte-Fraktion erwartet spätestens bis zu den Neuwahlen eine klare Aufklärung der Situation beim Bundesstrafgericht. Es wird sich dann zeigen, ob die Führung dieses Gerichtes ihre Führungsaufgabe wahrgenommen hat oder nicht. Dann werden wir entscheiden, ob die entsprechenden Personen, insbesondere die Führungspersonen, weiterhin wählbar sind oder nicht. Darauf werden wir uns dann stützen. In der Pflicht stehen unserer Meinung nach vor allem die Gerichtskommission, dann auch die Geschäftsprüfungskommissionen. In der Pflicht steht aber auch das Bundesgericht. Das Bundesgericht hat die Aufsicht über das Bundesstrafgericht, und auch das Bundesgericht muss dort seine Funktion wahrnehmen und eine Antwort geben. Es geht auch um Folgendes: Allenfalls gibt es ja beim Bundesstrafgericht auch ausserhalb des Richtergremiums Probleme, die gelöst werden müssen, und das liegt klar in der Führungsverantwortung der entsprechenden Führungspersonen des Gerichtes.

Ich bitte Sie, diese Erklärung so zur Kenntnis zu nehmen.