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Engler Stefan · Ständerat · 2019-12-18

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-18

Wortprotokoll

Wir befassen uns jetzt schon rund zwei Jahre mit diesem Geschäft, nachdem die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates damals, im November 2017, einen indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungs-Initiative angeregt hatte. In der Folge verabschiedete der Nationalrat am 14. Juni 2018 mit einem Stimmenverhältnis von 121 zu 73 eine konkrete Vorlage in der Form eines indirekten Gegenvorschlages zur Konzernverantwortungs-Initiative. Das Geschäft gelangte an die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates. Diese setzte daraufhin eine Subkommission mit dem Ziel ein, in verschiedenen Punkten eine Konkretisierung des nationalrätlichen Beschlusses zu erreichen.

Die jüngere Geschichte ist schliesslich bekannt: Im Frühjahr dieses Jahres, am 12. März 2019, entschied sich der Ständerat mit 22 zu 20 Stimmen knapp für Nichteintreten, wonach das Geschäft wieder in den Nationalrat ging, der am 13. Juni dieses Jahres mit 109 zu 69 Stimmen am eigenen Gegenentwurf festgehalten hat.

Die RK-S hatte sich in der Folge erneut mit dem Geschäft zu befassen. Das Geschäft war in der Herbstsession traktandiert und wurde dort von der Traktandenliste genommen, sodass wir uns heute ein zweites Mal mit dem Eintreten und mit der Detailberatung zu befassen haben. Dabei gilt immer noch der indirekte Gegenvorschlag des Nationalrates als Grundlage der Detailberatung.

Im Unterschied zu damals gibt es heute keinen Nichteintretensantrag. Wir können also davon ausgehen, dass wir auf die Vorlage eintreten werden und dann anhand der drei Konzepte, die einander gegenüberstehen, die Detailberatung führen können.

Erlauben Sie mir trotzdem einige grundsätzliche Überlegungen zum Eintreten, nachdem ja unser Rat bisher auf die Vorlage nicht eingetreten ist.

Die heutige Geschäftswelt bietet Unternehmen in Zeiten der Globalisierung einerseits mehr Möglichkeiten und schafft andererseits neue Risiken toter Winkel: Auch als Schweizer Unternehmen kann man plötzlich mit Umweltkatastrophen oder Kinderarbeit in Verbindung stehen. Ich schildere das anhand eines konkreten Beispiels, von dem ich kürzlich gelesen habe:

Das Mineral Mica oder Glimmer stammt meist aus Indien und wird für so unterschiedliche Produkte wie Kosmetik, Beschichtungen oder Zahnpasta eingesetzt. Das Problem dabei ist, dass dieser glitzernde Staub in Indien zum Teil unter extrem gefährlichen Bedingungen von Tausenden von Kindern abgebaut wird. Plötzlich stehen damit auch Schweizer Detailhändler oder ein grosses Unternehmen der Maschinenindustrie im Fokus. Solche Fälle führen mich jeweils etwas ins Dilemma. Einerseits kann man so ein Schweizer Unternehmen ja dann nicht für die ganzen Missstände in Indien verantwortlich machen, und andererseits kann man solche krassen Probleme auch nicht ignorieren, nach dem Motto: "In Indien steckt man die Kinder in tiefe Löcher statt in die Schule - andere Länder, andere Sitten." Ich bin froh, dass auf internationaler Ebene mit der Wirtschaft ein Instrument entwickelt wurde, mit welchem in solchen Situationen der richtige Mittelweg gesucht wird. Die Weltgemeinschaft hat die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2011 bestätigt: Für den Schutz der Menschenrechte sind Staaten verantwortlich; doch unabhängig davon, ob ein Staat dem nachkommt, trägt jedes Unternehmen die Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen in seinem Geschäft zu vermeiden.

Damit wären wir bei der sogenannten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprüfungspflicht als eigentlichem Herzstück der Vorlage in Artikel 716a. Für einen Grossverteiler, der Kosmetika in Eigenmarke hat, heisst das zum Beispiel, dafür zu sorgen, dass Mica nur aus verantwortungsvollem Abbau bezogen wird. Bezieht er die Kosmetika von einem Geschäftspartner, muss er seinen Einfluss nutzen, um diesen ebenfalls zum Wechsel zu bewegen. Um seinen Einfluss zu vergrössern, sollte er sich mit anderen in einem Einkaufsverbund zusammentun. Klar ist also: Ein Unternehmen muss sich um solch gravierende Risiken kümmern, wenn sie mit dem eigenen Geschäft zu tun haben - eine eigentliche Selbstverständlichkeit. Für viele Branchen ist es auch so. Sie sind, oft mit Unterstützung der OECD, an der Umsetzung.

Die gute Nachricht ist: Alle Akteure, einschliesslich aller Wirtschaftsverbände, stehen grundsätzlich hinter dem Instrument der Sorgfaltsprüfung, in welcher Graduierung dann auch immer. Die schlechtere Nachricht: Bei Weitem nicht alle Unternehmen wenden es an. Ein Benchmarking-Projekt von [PAGE 1213] Investoren für die global hundert grössten Rohstoff- und Textilunternehmen fand 2018 bei 40 Prozent der Firmen weltweit keinerlei Hinweise auf ein solches Risikomanagement.

Die Vorlage strebt also die Verankerung einer menschenrechtlichen und einer ökologischen Sorgfaltsprüfungspflicht an und verfolgt damit auch das Ziel, die Vorstellung von Schweizer Qualität zu stärken. Wir werden anschliessend in der Detailberatung drei einander gegenübergestellte Konzepte diskutieren können. Dabei werden das Instrument der Sorgfaltsprüfung und die zivilrechtliche Haftung Hauptgegenstand unterschiedlicher Auffassungen sein.

Ich kann Ihnen bestätigen, dass die Kommission in der Zwischenzeit weitere Verbesserungen am Beschluss des Nationalrates vorgenommen hat und es in der Zwischenzeit gelungen ist, relevante Partner aus der Zivilgesellschaft, aber auch aus der Wirtschaft hinter den Mehrheitsantrag der Kommission zu bringen.

Ich möchte beim Eintreten nicht länger sprechen, zumal Eintreten nicht bestritten ist und wir die Diskussion im Einzelnen entlang der Hauptstreitpunkte Haftung, Subsidiarität, Sorgfaltsprüfungspflicht, Schwellenwerte und des neu ins Spiel gebrachten Konzepts einer Berichterstattungspflicht führen werden.