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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2002-09-26

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-09-26

Wortprotokoll

Es geht hier und auch bei den weiteren Bestimmungen, die damit zusammenhängen, insbesondere bei Artikel 269dter, um eine konkrete und entscheidende Frage, nämlich um die Frage: Soll die Handänderung für den Vermieter ein Grund sein, sich auf die Vergleichsmiete berufen und damit allenfalls die Miete erhöhen zu können? Das ist die Frage, über die wir hier diskutieren.

Würden wir dies zulassen, würde das aus dem System des Nationalrates einen wichtigen Eckstein herausbrechen, und zwar indem wir die Kumulation von Teuerung einerseits - die wir für die Erhöhung der Mieten als gerechtfertigt ansehen - und Vergleichsmiete andererseits einführen würden. Das widerspricht dem System, das wir jetzt aufgebaut haben, und es ist auch massiv ungerecht. Für die Mieter, die bereits im Haus gewohnt haben, die ein ungekündigtes Mietverhältnis haben, ist es überdies überhaupt nicht einseh- und nachvollziehbar, wieso jetzt nur aufgrund der Handänderung eine Mietzinsanpassung vorgenommen werden kann - sie leben in der gleichen Wohnung, an der Wohnung wird nichts gemacht, und trotzdem soll eine Mietzinsanpassung möglich sein. Auch aus dieser Sicht scheint dieser Antrag absolut verfehlt zu sein.

Er würde auch die Balance, die austarierten Interessen zwischen Vermieter- und Mieterseite stören. In diesem Zusammenhang muss ich Herrn Hegetschweiler - er hat bedauert, dass die Balance in Bezug auf die Interessen der Vermieterseite gestört worden sei - entgegenhalten: Wenn Sie den Ständerat zitieren und sagen, wir dürften nicht mehr hinter den Ständerat zurückgehen, sonst stimme dieses Gleichgewicht nicht mehr, muss ich Sie daran erinnern, dass der Ständerat jetzt erst in der zweiten Lesung war, also die zweite Behandlung hinter sich hat, und dass dieser Ständerat in der ersten Behandlung des Gesetzes massiv, aber wirklich massiv übertrieben und die Gewichte massiv zugunsten der Vermieterseite verschoben hat. Es ist nun nichts anderes als richtig, dass der Ständerat zurückbuchstabiert hat. Trotzdem hat er versucht, wieder einige zusätzliche Schwerpunkte auf seiner Seite in das Gesetz einzubauen.

Wenn wir jetzt in der dritten Runde bei uns das, was der Ständerat in der zweiten Runde doch wieder herauszuholen versucht hat, nochmals auf ein vernünftiges Mass zurückstutzen, dann ist das keine Verlängerung des ganzen Verfahrens, sondern es geht darum, dass die Gleichgewichte gewahrt sind. Der Ständerat hat dann durchaus nochmals die Möglichkeit, sich in der dritten Runde - die er auch noch absolvieren muss, bevor eine Einigungskonferenz stattfindet - wirklich darüber Gedanken zu machen, ob es nicht richtig ist, in einem fairen Kompromiss die Interessen ausgewogen zu wahren.

Ich bitte Sie daher im Namen unserer Fraktion, der Mehrheit der Kommission zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.