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Ritter Markus · Nationalrat · 2019-12-18

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-18

Wortprotokoll

Was würden Sie von einem Mitarbeiter oder einer ganzen Abteilung in Ihrem Unternehmen halten, wenn 35 Jahre lang ein Auftrag der höchsten Führungsebene nicht umgesetzt würde? Wahrscheinlich würden Sie an der Fähigkeit oder am Willen dieser Instanz, diese Aufgabe wirklich umzusetzen, zweifeln. So weit sind wir nun bei der[NB]Abschaffung der Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer.

Niemand hier drin bezweifelt ernsthaft, dass das Bundesgericht 1984 aufgrund der Vorgaben in der Bundesverfassung entschieden hat, dass die Heiratsstrafe bei der Besteuerung von Ehepaaren abzuschaffen sei. Alle 26 Kantone konnten diese Vorgabe der Bundesverfassung und den Auftrag des Bundesgerichtes bislang ausführen und in ihren Steuergesetzen umsetzen. Das nationale Parlament ist aber seit 35 Jahren nicht in der Lage, diesen Auftrag der Bundesverfassung umzusetzen.

Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der vorliegenden Botschaft fünf verschiedene Lösungsmodelle geprüft: zum Ersten das jetzige Mehrfachtarifmodell, das mit Korrekturen verbessert werden könnte; zum Zweiten ein Splittingmodell; zum Dritten eine Individualbesteuerung oder eine modifizierte Individualbesteuerung; als Viertes die Möglichkeit eines Wahlmodells und als Fünftes die alternative Steuerberechnung. Der Bundesrat hat sich in der Folge, nach einer Vernehmlassung, dazu entschieden, dem Parlament die alternative Steuerberechnung vorzuschlagen. In der Botschaft des Bundesrates kann die Beurteilung der verschiedenen Modelle, in der alle Vor- und Nachteile aufgelistet sind, nachgelesen werden. Der Bundesrat hat seine Aufgabe erfüllt und uns die notwendigen Diskussions- und Entscheidgrundlagen vorgelegt.

Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen nun aber vor, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen und nochmals weitere Varianten prüfen zu lassen, die dem Bundesrat genehm erscheinen könnten. Sie haben richtig gehört: Alles, was der Rückweisungsantrag fordert, ist vom Bundesrat bereits eingehend geprüft worden oder könnte von der Kommission nun zur Diskussion aufgenommen werden, was auch richtig wäre. Alles, was der Bundesrat als geeignet erachtet hat, hat er vorgeschlagen bzw. in die Vernehmlassung geschickt.

Dieser Rückweisungsantrag ist ein schlechter Witz und grenzt an Arbeitsverweigerung. Es ist am Parlament, diese Vorlage zu diskutieren und abzuwägen, wo mehrheitsfähige Lösungen liegen könnten. Es ist an uns, diesen Ball aufzunehmen. Eine Rückweisung an den Bundesrat wird die Erfüllung des Auftrags, den wir zur Umsetzung des Bundesgerichtsentscheides und damit der Bundesverfassung haben, nochmals um fünf Jahre verzögern, ohne dass der Bundesrat irgendeinen Hinweis hätte, wo eine mehrheitsfähige Lösung im Parlament liegen könnte. Leidtragend sind 700[NB]000 Ehepaare oder 1,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die nach wie vor zu viel direkte Bundessteuern bezahlen müssen. Das kann und darf doch einfach nicht sein.

Die Minderheit lehnt deshalb die Rückweisung an den Bundesrat ab und will, dass das Parlament bzw. unsere Kommission diese Aufgabe endlich an die Hand nimmt. Es hat sich bei komplexen Geschäften sehr gut bewährt, eine Subkommission mit den Steuerspezialisten der Fraktionen einzusetzen, um intensiv an der Lösungsfindung zu arbeiten. Dies wäre bei dieser Vorlage der einzig richtige Weg gewesen - und nicht eine Rückweisung an den Bundesrat.

In einer Woche ist Weihnachten. Ich habe noch einen Weihnachtswunsch an Sie: Alle, die diesem Rückweisungsantrag trotz der guten Gegenargumente zustimmen, sollen daran denken, dass so die Wahrscheinlichkeit, dass wir nächstes Jahr nochmals über die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" abstimmen, deutlich zunimmt. Sie haben es heute in der Hand, mit der Diskussion dieser Vorlage und damit mit der Ablehnung des Rückweisungsantrages eine mehrheitsfähige Lösung zu erarbeiten, die eben von allen getragen werden kann.

Mein Wunsch ist es, dass jene, die heute hier dem Rückweisungsantrag zustimmen, nächstes Jahr dann nicht den Ehebegriff in der Volksinitiative kritisieren. Sie haben jetzt die Gelegenheit, dieser Diskussion aus dem Weg zu gehen und auf der Basis der Vorschläge des Bundesrates einen mehrheitsfähigen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. [PAGE 2340]

Ich fordere Sie gesamthaft auf, den Rückweisungsantrag klar abzulehnen und die Kommission für Wirtschaft und Abgaben zu beauftragen, diese Aufgabe nach 35 Jahren an die Hand zu nehmen und erfolgreich umzusetzen.