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Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-09-30

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-09-30

Wortprotokoll

Entschuldigen Sie meine Verspätung - ich mag Ihnen eine Verschnaufpause durchaus gönnen!

Vorerst ist anzumerken, dass nicht 170, sondern 105 von 853 aufgebotenen Soldaten der beiden Bataillone am ersten Tag ihres WK nicht eingerückt sind. Nun, das macht die Sache nicht wesentlich anders. Aber immerhin, wenn wir von Zahlen ausgehen, dann wollen wir von den korrekten ausgehen.

Mehrere dieser Soldaten sind kurz vor dem Dienst administrativ oder ärztlich dispensiert worden. Zudem sind mehrere Einheiten kurz vor dem Dienst umorganisiert oder zusammengelegt worden. Beides hat die Kontrolle beim Einrücken erschwert. Ich gehe davon aus, dass die Kontrollführung suboptimal organisiert war. Es sind somit 77 Soldaten, die unentschuldigt nicht eingerückt sind.

Die Militärdirektion des Kantons Genf hat die betroffenen Angehörigen der Armee aufgefordert, die Gründe ihrer Abwesenheit darzulegen. Einige haben nachträglich Arztzeugnisse beigebracht, andere hatten unangemeldet den Wohnort gewechselt und deshalb keinen Marschbefehl erhalten. Diese Fälle werden administrativ, disziplinarisch oder militärstrafrechtlich geregelt.

Es lässt sich heute abschätzen, dass es sich um etwa 40 Personen handelt, die dem Dienst aus heute noch unbekannten Gründen ferngeblieben sind. Wie es dem üblichen Vorgehen entspricht, wird der Kanton Genf nach Abschluss seiner Vorabklärungen diese Personen dem Oberauditor der Armee melden. Dieser wird die entsprechenden Militärstrafverfahren einleiten, sodass die Personen, die ungerechtfertigt nicht eingerückt sind, angemessen bestraft werden.

Es kann höchstens noch bemerkt werden, dass es sich vermutlich um Dienstversäumer gemäss Artikel 82 des Militärstrafgesetzes und nicht um Dienstverweigerer gemäss Artikel 81 des Militärstrafgesetzes handeln wird. Der Bundesrat wird diese Angelegenheit weiterhin aufmerksam verfolgen. Im Übrigen erlaube ich mir den Hinweis, dass wir die Dispensationspraxis mit der neuen Militärgesetzgebung teilweise zentralisieren, weil wir auch in der Praxis der einzelnen Kantone Unterschiede feststellen und wir das regeln möchten.