Bellaïche Judith · Nationalrat · 2019-12-19
Bellaïche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-12-19
Wortprotokoll
Ich nehme Stellung zur erleichterten Gründung und möchte Sie bitten, dem Mehrheitsantrag zum Abbau von bürokratischen Hürden bei der Unternehmensgründung zuzustimmen.
Die Schweiz rühmt sich gerne ihrer Innovationskraft und ihrer wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, grösstenteils völlig zu Recht. Aber was den Ease of Doing Business betrifft, dümpeln wir auf Rang 38 des World Bank Index. In Bezug auf die Unternehmensgründung, den Ease of Starting Business, landen wir sogar auf dem kümmerlichen Platz 77. Gleichzeitig werden weltweit rekordmässige Regulierungsreformen im Bereich des Starting Business verzeichnet. In den Jahren 2017 und 2018 hat ein Viertel aller Volkswirtschaften bürokratische Hürden für Firmengründungen abgebaut. Es ist nicht nur richtig, sondern auch dringend, dass auch die Schweiz Unternehmertum und Start-up-Freundlichkeit ernst nimmt und international hier an Terrain gewinnt.
Die vorgesehene vereinfachte Gründung für einfach strukturierte Gesellschaften ist adäquat und zielführend. Damit wird die Gründungsprozedur für Gründerinnen und Gründer nicht nur einfacher, sondern vor allem günstiger und auch schneller. Der von Interessenvertretern eben vorgebrachte Vorwand, die 1500 Franken seien im Verhältnis zum Eigenkapital vernachlässigbar, zeugt von wenig Verständnis für Start-up-Unternehmen. Monatelang arbeiten diese Gründerinnen und Gründer ohne Lohn und Absicherung, verzichten auf jegliche Infrastruktur, um Kosten zu sparen. Da schmerzen diese Auslagen gleich bei der Gründung sehr, vor allem deshalb, weil sie nicht nachvollziehbar sind.
Tatsächlich ist die Gründungsprozedur von Doppelspurigkeiten geprägt, die ohne Weiteres zu beseitigen wären. Dazu gehört auch die Identitätsprüfung. Für die nötige Transparenz und den Gläubigerschutz sorgen ohnehin die Handelsregister und nicht die Notariate.
Zum immer wieder vorgebrachten Argument, die Abschaffung der notariellen Beurkundung würde Tür und Tor für unlautere Machenschaften und Konkursreiterei öffnen, ist festzuhalten, dass die notarielle Beurkundung nicht dazu geeignet ist, solche rechtzeitig aufzudecken, geschweige denn zu verhindern. Und wenn schon: Dass die notarielle Beurkundung bei der Verhinderung von Schwindelgründungen offensichtlich versagt, beweisen die Gegner der vereinfachten Gründung gleich selbst, indem sie ja darlegen, dass genau diese Schwindelgründungen grassieren - trotz Notaren.
Ausserdem stellt diese Darstellung Gründerinnen und Gründer unter den Generalverdacht, ein Unternehmen aus krimineller Motivation zu gründen. Das ist ein schlechtes Bild, das wir von unseren Unternehmerinnen und Unternehmern nach aussen geben, ein Bild, das ihnen nicht gerecht wird. Die allermeisten Unternehmerinnen und Unternehmer sind redliche Menschen, die mit ihrem Unternehmen vor allem Wert generieren und Arbeitsplätze schaffen wollen. Sie innovieren unseren Wirtschaftsstandort und stützen unsere Volkswirtschaft, und sie haben es verdient, dass wir ihnen keine Steine in den Weg legen. Wenn möglich, sollten wir ihnen sogar Steine aus dem Weg räumen, und das ist hier nun möglich. Mit dieser kleinen, bescheidenen Reform können wir ein starkes Signal an das Unternehmertum und an unsere Start-ups senden.
Lassen Sie mich zum Schluss noch ganz kurz auf die besagte Identitätsprüfung zurückkommen. Es ist sehr zu hoffen, dass diese in Zukunft, vielleicht etwas früher, vielleicht auch etwas später, aber immerhin noch vor der nächsten Aktienrechtsrevision unkompliziert und digital erfolgen wird. Alleine diese Überlegung rechtfertigt es, schon heute die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dannzumal die Hürde der notariellen Beurkundung diesem Prozess nicht im Weg steht.