Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-12-19
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-12-19
Wortprotokoll
Ich möchte Sie ebenfalls bitten, diese Minderheit zu unterstützen.
Das geltende Aktienrecht erwähnt die Interessenkonflikte an keiner Stelle. Neben kriminellen Handlungen zulasten des Unternehmens sind es vor allem Interessenkonflikte, die wohl die wichtigste Ursache dafür bilden, dass einzelne Personen nicht primär die Interessen des Unternehmens verfolgen. Der bundesrätliche Entwurf hat daher eine entsprechende Bestimmung aufgenommen. Ihr Rat hat die Norm zu den Interessenkonflikten gestrichen. Die Mehrheit Ihrer Kommission will an diesem Entscheid festhalten. Die Minderheit will hingegen Ständerat und Bundesrat folgen.
Der Bundesrat ist weiterhin der Ansicht, dass die vorliegende Norm sinnvoll ist. Der Bundesrat sieht eine Meldepflicht für alle Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates vor. Hinzu kommt dann die Pflicht des Verwaltungsrates, die notwendigen Massnahmen im Interesse des Unternehmens zu ergreifen. Der bundesrätliche Entwurf schafft folglich mehr Transparenz im Gesetz, indem es die wichtigsten zwei Pflichten explizit regelt: die Informationspflicht des einzelnen Mitglieds des obersten Kaders und die Handlungspflicht des gesamten Verwaltungsrates. Für die Rechtsanwender, insbesondere für jene, die nicht über besondere Rechtskenntnisse verfügen, ist es wichtig, dass das Problem der Interessenkonflikte bereits klar aus dem Gesetzeswortlaut erkennbar ist. Das ist, wie ich gesagt habe, transparenter.
Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag zu unterstützen.