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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2019-12-19

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-19

Wortprotokoll

Die eidgenössische Volksinitiative "für eine starke Pflege", die sogenannte Pflege-Initiative, wurde am 7. November 2017 eingereicht. Gemäss Artikel 100 des Parlamentsgesetzes beschliesst die Bundesversammlung innert 30 Monaten nach Einreichung einer Volksinitiative, ob sie die Initiative Volk und Ständen zur Annahme oder zur Ablehnung empfiehlt. Im vorliegenden Fall läuft die Behandlungsfrist bis zum 7. Mai 2020. Gestützt auf Artikel 105 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes kann die Bundesversammlung die Frist für die Behandlung einer Volksinitiative um ein Jahr verlängern, wenn ein Rat über einen Gegenentwurf oder über einen mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Erlassentwurf Beschluss fasst.

Der Nationalrat hat nun einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für eine starke Pflege" verabschiedet. Deshalb beantragt unsere Kommission ohne Gegenstimme, die Frist für die Behandlung der Volksinitiative um ein Jahr, das heisst bis zum 7. Mai 2021, zu verlängern.

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