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Marti Min Li · Nationalrat · 2019-12-19

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-19

Wortprotokoll

Wir nähern uns langsam der Zielgeraden. Dennoch ist es ein wichtiger Antrag, über den wir hier sprechen: Es geht darum, ob auch schweizerische Rohstoffhändler zur Transparenz in Bezug auf Zahlungsströme verpflichtet werden sollen. Wir wissen, dass der schweizerische Rohstoffhandel global führend ist. Es gibt Studien, die sagen, dass allein schon in den zehn wichtigsten afrikanischen Ölländern im Schnitt über 10 Prozent der gesamten Staatseinnahmen von schweizerischen Rohstoffhändlern stammen. Wir wissen ebenso, dass der Rohstoffhandel problematische Seiten haben kann. Das hängt auch mit der Korruption zusammen, und es hängt damit zusammen, dass in einigen rohstoffreichen Ländern das Staatswesen nicht richtig funktioniert.

Die Unternehmen haben unserer Meinung nach eine gesellschaftliche und politische Verantwortung - sie verdienen schliesslich auch gut am Rohstoffhandel. Sie haben auch eine Verantwortung gegenüber den Ländern, von deren Rohstoffreichtum sie profitieren.

Es ist im Interesse der Schweiz, und es ist auch im Interesse der Branche, dass hier transparente Verhältnisse herrschen. Reputationsrisiken geht man besser proaktiv als im Nachhinein an - das müsste man eigentlich wissen, und aus der Erfahrung müsste man das eigentlich gelernt haben.

Es ist also nicht ganz einsichtig, warum in Artikel 964f, der Rohstoffunternehmen betrifft, der Handel gar nicht vorkommt. Der Ständerat, dessen Fassung Herr Flach hier auch vertritt, hat einen sehr guten und sehr moderaten Kompromiss eingebracht, der dem Bundesrat die Möglichkeit geben will, im Rahmen eines international koordinierten Vorgehens den Rohstoffhandel zu einem späteren Zeitpunkt auch einzubeziehen. Das ist eigentlich für uns ungenügend, aber wir denken, es ist ein richtiger Schritt. Ich könnte es nicht nachvollziehen, wenn sich hier eine Mehrheit einer Lösung verschliessen würde, die selbst der Branchenverband akzeptabel findet.

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Flach hier zu unterstützen.

Ich nutze diese Gelegenheit, um noch kurz den Einzelantrag Birrer-Heimo zu begründen, den wir anschliessend auch noch behandeln werden. Hier geht es um eine Anpassung des Gesetzes über die Stempelabgaben. Bei den Artikeln 7 und 9 ist vorgesehen, dass es eine steuerliche Begünstigung von Gesellschaften gibt, die ein Kapitalband einsetzen. Diese Frage haben wir in der Kommission nicht wirklich diskutiert; sie war auch nicht Teil der Anhörungen und war auch nicht in der Vernehmlassung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass hier Steuerausfälle die Folge sind; die Frau Bundesrätin hat das auch in der Debatte im Ständerat angemerkt. Ich denke, dass der Konsens eigentlich lautet, dass wir hier keine Steuervorlage, sondern eine Aktienrechtsrevision haben. [PAGE 2404]

Ich bitte Sie daher, den Einzelantrag Birrer-Heimo zu unterstützen, damit wir hier eine Differenz schaffen und damit man diese Frage seriös abklären und prüfen kann.