AB 256987
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-19
Wortprotokoll
Vorab: Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP ist für Eintreten und folgt in allen Punkten der Mehrheit.
Das IPRG ist ein innovatives, klares und prägnantes Gesetz. Der Bundesrat hat sich selbst Ziele gesetzt, nämlich die Nachführung der Gerichtspraxis und die Klärung offener Fragen. Im Namen der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP kann ich dem Bundesrat sagen: Sie haben die gesetzten Ziele erreicht.
Die Kommission hatte die Aufgabe, nicht zu viel Novität hineinzubringen und vor allem nicht von diesem dualistischen System abzurücken, das die nationale Schiedsgerichtsbarkeit in der Zivilprozessordnung und die internationale Schiedsgerichtsbarkeit im IPRG umfasst. Das ist ebenfalls gelungen. So ändern wir heute das 12. Kapitel des IPRG in einzelnen wichtigen Punkten, stellen aber nicht alles auf den Kopf. Dieses 12. Kapitel ist notabene die Grundlage des Erfolgs des Schiedsplatzes Schweiz. Es sorgt für rechtsstaatliche Verfahren, für Gestaltungsspielraum unter den Parteien und zu guter Letzt, wir haben es heute schon mehrmals gehört, für rasche Verfahren - was in der heutigen Zeit besonders wichtig ist.
Die wohl grösste Novität in dieser Vorlage ist nun, dass man Rechtsschriften auch in englischer Sprache verfassen und sogar Urteile auf Englisch übersetzen lassen kann. Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP war ursprünglich gegenüber dieser Bestimmung skeptisch. Die Ausführungen von Spezialisten haben uns aber eines Besseren belehrt. Diese haben uns klar gesagt, dass gerade das Verfassen von Schriften in englischer Sprache und auch die Möglichkeit, Urteile übersetzen zu lassen, für die Stärkung des Schiedsplatzes Schweiz wichtig ist - und die Stärkung des Schiedsplatzes Schweiz war das Ziel dieser Revision.
Die nun getroffene Lösung, dass man Urteile übersetzen lassen kann, erachten wir als sinnvoll und gleichzeitig als richtig. So gibt es erstens keine zusätzliche Belastung der Richter, die Urteile in englischer Sprache abfassen zu müssen. Zweitens hilft es aber den Urteilssuchenden, dafür zu sorgen, dass sie trotzdem zu einem Schiedsgerichtsurteil in englischer Sprache kommen. Der Staat muss nichts bezahlen, weil die Parteien die entsprechenden Kosten selber übernehmen. Das ist eine rundum gelungene, gute und pragmatische Lösung. Demzufolge ist die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP nicht nur für Eintreten, sondern zu guter Letzt dann auch für Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Erlauben Sie mir in diesem Moment, mich auch noch kurz zu den drei Minderheitsanträgen zu äussern. Ich habe es eingangs erwähnt: Wir lehnen sämtliche ab.
Die Minderheit Arslan zu Artikel 184 Absatz 1 will, dass das Schiedsgericht über die Beweise hinaus, die es abnimmt, von den Parteien selber noch weitere Beweise verlangen kann, insbesondere wenn strafbares Verhalten vorliegen sollte. Frau Kollegin Arslan hat klar gesagt, worum es hier geht: Es geht bei diesem Punkt um Korruptionsaufdeckung. Aber gerade hierfür taugt das Schiedsrecht nicht. Wir haben ein privates Zivilrecht, und gerade im Strafverfahren ist es nicht vorgesehen, dass man jemanden auffordert, zusätzliche Beweise beizubringen. Aus diesem Grund lehnen wir diesen Minderheitsantrag entschieden ab.
Gleich verhält es sich mit den Minderheitsanträgen Arslan zu Artikel 190a Absatz 1 Buchstabe c und zu Artikel 396 Absatz 1 Buchstabe d. Bei diesen Punkten geht es darum, ob man für eine Revision nachträglich Ablehnungsgründe geltend machen kann, wenn diese trotz gehöriger Aufmerksamkeit erst nach Abschluss des Schiedsverfahrens erkannt wurden und kein anderes Rechtsmittel zur Verfügung steht. Grundsätzlich steht die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP hinter dieser Möglichkeit. Für uns ist aber entscheidend, dass man die Ablehnungsgründe sauber definiert und eben in Artikel 190a Absatz 1 Buchstabe c den Zusatz "gemäss Artikel 180 Absatz 1 Buchstabe c" und in Artikel 396 Absatz 1 Buchstabe d den Zusatz "gemäss Artikel 367 Absatz 1 Buchstabe c" präzisierend hinzufügt. Dies verhindert, dass sich bezüglich der nachträglich geltend gemachten Ablehnungsgründe später eine ausufernde Praxis entwickeln kann.
In diesem Sinne - ich habe es eingangs erwähnt - werden die Ziele, die sich der Bundesrat gesetzt hat, mit dieser Vorlage erreicht. Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP ist für Eintreten. Sie ist für die Ablehnung der Minderheitsanträge und auch für Zustimmung zur Vorlage.