Heer Alfred · Nationalrat · 2019-12-20
Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-20
Wortprotokoll
Frau Marra, meine Kollegin, hat bereits das Wesentliche ausgeführt. Lassen Sie mich noch einige Präzisierungen vorbringen. Wie sie bereits erwähnt hat, hat die GPK diese Vorlage mit 21 zu 2 Stimmen angenommen. Es geht darum, dass wir das Parlament stärken wollen; es ist eine Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen. Im Wesentlichen geht es darum, dass wir hier das Instrument der ausserordentlichen Aufsichtsdelegation einführen. Dieses wurde eigentlich bereits einmal eingeführt bei der Untersuchung des Projekts Insieme, aber jetzt sind die rechtlichen Grundlagen wesentlich verbessert worden.
Bei der Ausgestaltung geht es darum, dass die GPK-S und die GPK-N sowie die Finanzkommissionen beider Räte eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation einsetzen können, die sich aus jeweils gleich vielen Mitgliedern der genannten Kommissionen zusammensetzen wird. Dies ist eigentlich die wesentliche Neuerung, die wir hier haben.
Frau Marra hat es bereits erwähnt, es hat noch einen Fehler auf Seite 6237 des Berichtes zu diesem Geschäft, den Sie sicher gelesen haben. Der Fehler betrifft Artikel 53a Absatz[NB]5. Im Bericht steht: "Die ausserordentliche Aufsichtsdelegation soll aber selbstständig über die Veröffentlichung ihrer Untersuchungsergebnisse entscheiden können." Das steht hier geschrieben. Die Mehrheit ist jedoch der Meinung, dass die Aufsichtsdelegation den Aufsichtskommissionen soll Antrag stellen müssen, um Medienmitteilungen usw. veröffentlichen zu können. Es gibt hierzu einen Minderheitsantrag, über den wir abstimmen werden.
Die weiteren diesbezüglichen Änderungen sind: Es gibt die Pflicht zur Herausgabe von Aufzeichnungen. Bis anhin war lediglich geregelt, dass Unterlagen herauszugeben sind. Neu wird ins Parlamentsgesetz aufgenommen, dass es gegenüber den Aufsichtsdelegationen und den parlamentarischen Untersuchungskommissionen (PUK) die explizite Pflicht zur Herausgabe von Aufzeichnungen gibt.
Dann gibt es einen besseren Schutz von angehörten Personen im Dienst des Bundes. Soll gegen eine Person im Dienst des Bundes wegen wahrheitsgemässer Aussagen gegenüber einer Aufsichtskommission, einer Aufsichtsdelegation oder einer PUK ein Straf- oder Disziplinarverfahren eröffnet werden, bedarf es dazu neu einer Ermächtigung durch die betreffende Kommission oder Delegation. Das gilt auch für ehemalige Bedienstete. Bisher war es lediglich das Recht der Aufsichtsorgane des Parlamentes, vor der Eröffnung eines Verfahrens angehört zu werden. Dies soll geändert werden. Das stärkt natürlich die Rechte des Parlamentes.
Bei der Amts- und Rechtshilfe wird neu ausdrücklich im Gesetz verankert, dass die Behörden des Bundes und der Kantone den Aufsichtskommissionen, Aufsichtsdelegationen und den PUK Amts- und Rechtshilfe zu leisten haben.
Eine wesentliche Stärkung betrifft auch die Informationsnotizen des Bundesrates: Die Finanzdelegation und die Geschäftsprüfungsdelegation erhalten laufend sämtliche Beschlüsse des Bundesrates einschliesslich der Anträge und der Mitberichte. Neu ist hier vorgesehen, dass sie eben auch die Informationsnotizen des Bundesrates erhalten können.
Eine letzte Änderung betrifft die speziellen Rechte des Bundesrates und der betroffenen Personen im Verfahren vor der PUK. Im heutigen Recht gelten für den Bundesrat und für Personen, die von einer Untersuchung unmittelbar betroffen sind, spezielle Beteiligungsrechte im Verfahren vor der PUK; durch Verweisnorm gelten sie auch für die Aufsichtsdelegationen. Diese Beteiligungsrechte sind speziell auf die Sondersituation einer PUK zugeschnitten und wurden in den Aufsichtsdelegationen bisher nicht gelebt. Sie sollen der Praxis entsprechend künftig nur noch für das Verfahren vor der PUK gelten. Frau Marra hat es erwähnt, dies war toter Buchstabe. Deshalb wird dies hier in den Artikeln 171a und 171b, wo Herr Thurnherr den Antrag des Bundesrates vertreten wird, der Aufsichtsdelegation nicht gewährt. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen und diese Änderung im Gegensatz zum Bundesrat zu bewilligen.
Artikel 53a habe ich bereits erwähnt, wir möchten, dass die Aufsichtsdelegation Medienmitteilungen zuerst in ihre Stammkommissionen zur Absegnung bringen muss. Dies sind eigentlich im Wesentlichen die wichtigsten Erläuterungen.
In diesem Sinne danke ich Ihnen und wünsche allen frohe Festtage.