Loepfe Arthur · Nationalrat · 2000-03-16
Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-16
Wortprotokoll
Mit dem Finanzleitbild vom Oktober 1999 hat der Bundesrat seine Marschrichtung in der Finanzpolitik festgelegt. Er stützt sich dabei auf die Bundesverfassung sowie auf anerkannte volkswirtschaftliche, steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Grundsätze.
Oberstes Ziel ist ein mittelfristig ausgeglichener Staatshaushalt, denn nur ein finanziell gesunder Staat ist sozial und wirtschaftlich leistungsfähig. Der Bundesrat will das Budget mindestens über einen Konjunkturzyklus hinaus ausgleichen und das strukturelle Defizit beseitigen. Der Bundesrat will die Verschuldungsquote auf ein nachhaltiges Mass senken. Mit dem Schuldenabbau will er den notwendigen finanziellen Handlungsspielraum wieder gewinnen und verhindern, dass zukünftige Generationen unsere Schulden bezahlen müssen.
Der Bundesrat will gleichzeitig günstige Rahmenbedingungen für den Arbeits-, Wirtschafts- und Lebensstandort [PAGE 290] Schweiz schaffen. Eine gute Infrastruktur, gute Ausbildungsmöglichkeiten und relativ tiefe Steuern sind dabei wichtige Eckpfeiler. Die Steuer- oder Fiskalquote und die Staatsquote sollen zu den tiefsten in der OECD gehören.
Wir beurteilen das Finanzleitbild wie folgt: Das Finanzleitbild ist umfassend und anspruchsvoll. Es ist ein Glaubensbekenntnis für einen ausgeglichenen Finanzhaushalt, für weniger Schulden, für die tiefere Fiskal- und die tiefere Staatsquote, für einen attraktiven Arbeits- und Wirtschaftsstandort Schweiz.
Die mit dem Finanzleitbild definierten Grundsätze sind wichtig und richtig. Sie beinhalten z. B. die periodische Überprüfung der Notwendigkeit aller Staatsausgaben und haben zum Ziel, Mehrausgaben für neue Aufgaben vorrangig durch Einsparungen aufzufangen, Subventionen nicht an den Kosten, sondern am Erfüllungsgrad der Ziele zu messen, zeitlich zu befristen und das Steuersystem so zu gestalten, dass die Standortattraktivität der Schweiz erhalten und gestärkt wird.
Die gewählten Instrumente zur Zielerreichung wie beispielsweise die Schuldenbremse, die wirkungsorientierte Verwaltungsführung und der neue Finanzausgleich sind erfolgversprechend.
Ein Leitbild ist naturgemäss auf das Grundsätzliche ausgerichtet. Es zeigt die allgemeine Richtung. Es bedarf deshalb der Konkretisierung in sachlicher und zeitlicher Hinsicht. Diese Konkretisierung sollte in der mittelfristigen Planung erfolgen. Auf Bundesebene eignet sich dafür die Legislaturplanung. Diese ist bisher jedoch nicht oder noch nicht im Sinne einer konkreten Massnahmenplanung auf die Erreichung der Ziele des Finanzleitbildes ausgerichtet. Auch kann man notwendige steuerrechtliche Reformen wie z. B. die Börsenstempelsteuer vermissen.
Das Finanzleitbild ist aber dennoch eine gute Grundlage für die laufenden Entscheide des Bundesrates und eine wertvolle Orientierungshilfe und ein Kontrollinstrument für das Parlament.
Wir stellen den Antrag, vom Bericht zum Finanzleitbild des Bundesrates Kenntnis zu nehmen, und zwar in zustimmendem Sinne.