Wyss Ursula · Nationalrat · 2002-09-30
Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-30
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat dafür, dass er in seiner Antwort auf diesen Vorstoss die Bedeutung der politischen Integration der Jungen hervorhebt und dass er [PAGE 1501] auch die Jugendsession als besonderen Anlass für diese Partizipation würdigt. Aber ich staune dann doch, dass er in seiner Antwort auf folgenden Satz kommt: "Abgesehen von der Schwierigkeit, eine Massnahme vorzuschlagen, die einer bestimmten sozialen Gruppe ein beträchtliches politisches Gewicht beimessen würde und damit zuungunsten von anderen Gruppen wirkt, die in politischer Hinsicht möglicherweise genauso untervertreten sind und einer besseren Wahrnehmung bedürfen ...." In der Auseinandersetzung mit Artikel 41 der Bundesverfassung ging ich davon aus, dass eigentlich eine relativ breite politische Basis da ist, die den Kindern und den Jugendlichen diese spezielle Stellung in der Frage der politischen Partizipation zukommen lässt, weil sie der Lebendigkeit der Demokratie von morgen dient oder verantwortlich dafür ist.
Und weil wir eben nicht als sozial- und demokratiekompetente Wesen zur Welt kommen, müssen wir diese Erfahrung zuerst machen und wirklich lernen, sie umzusetzen. Ich habe geglaubt, die Diskussion hierzu sei geführt, die Konsequenzen seien gezogen und die Erkenntnisse gewonnen worden. Darum erstaunt mich die Stellungnahme des Bundesrates inhaltlich doch sehr. In formeller Hinsicht hingegen gebe ich dem Bundesrat Recht; für das Anliegen, dass der Jugendsession ein Antragsrecht zugestanden wird, ist eine Verfassungsänderung in der Tat nicht wünschenswert.
Innerhalb der Verwaltungsstellen, die ich für die Abklärung der rechtlichen Grundlagen beigezogen habe, waren die Meinungen sehr geteilt, ob es eine Verfassungsänderung brauche oder nicht. In der Stellungnahme des Bundesrates wird nun auf die Notwendigkeit dieser Verfassungsänderung gepocht. Ich bitte darum Frau Bundesrätin Dreifuss, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Es gibt nämlich gerade in der Praxis auf kantonaler und regionaler Ebene sehr viele Möglichkeiten, Jugendparlamente und Jugendsessionen besser und verbindlicher in die politische Arbeit einzubeziehen, ohne dass eine Verfassungsänderung notwendig wäre.