Dettling Marcel · Nationalrat · 2020-03-03
Dettling Marcel · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-03
Wortprotokoll
Noch selten ist sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben so einig gewesen wie beim Thema Milchmarkt. So kann es nicht weitergehen: Jedes Jahr steigen scharenweise Bauern aus der Milchproduktion aus, weil schlichtweg die Rechnung nicht mehr aufgeht. Dies hat auch der Ständerat festgestellt und deshalb eine Motion angenommen, welche die Situation der Milchbauern verbessern will.
Die Motion fordert, dass der Bundesrat bei der Branchenorganisation Milch darauf hinwirkt, dass der Standardvertrag für den Kauf und Verkauf von Rohmilch verbessert wird. Der Milchkaufvertrag muss sicherstellen, dass der Milchlieferant vor Ablieferung weiss, zu welchen Preisen er Milch liefert, sodass er unternehmerisch planen kann; etwas, das eigentlich normal sein sollte. An der Segmentierung in A-, B- und C-Milch muss festgehalten werden. Dass es keinen C-Preis mehr gibt und dafür überschüssige Milch über den B-Kanal verkauft wird, darf nicht erlaubt sein. Es muss in jedem Fall ein separater Preis für B- und C-Milch festgelegt werden. Der Preis für A- und B-Milch muss im Vertrag mit Menge und Preis in Kilogramm fixiert sein, mindestens für drei Monate. Die Möglichkeit, freiwillig C-Milch zu liefern, muss dem Milchlieferanten gewährt sein. Deshalb ist auch vertraglich zu vereinbaren, welche Mengen zu welchem B-Preis abgerechnet werden können. Produzenten, die keine billige B- und C-Milch liefern wollen, dürfen nicht mit Mengenkürzungen im Bereich der A-Milch und der B-Milch bestraft werden. Die Möglichkeit, freiwillig B-Milch zu liefern, besteht heute gar nicht. Wenn man Molkereimilch abliefert, erhält man für eine A-Milchmenge einen Richtpreis, der zurzeit bei 71 Rappen liegt. Für den Anteil B-Milch erhält man einen Preis, der stark schwankt, nämlich zwischen 35 und 45 Rappen; und dann gäbe es noch C-Milch, deren Lieferung eigentlich freiwillig wäre.
Nun, wie funktioniert das Spiel? C-Milch ist Freimilch. Daher gibt es gar keine C-Milch mehr, weil der Bauer ja sagen könnte, er melke sie nicht. Jetzt macht man einfach die B-Anteile grösser oder kleiner. Je nachdem, wie man den Milchpreis gestalten will, dehnt man den B-Milchpreis aus. Der Bauer ist heute gegen diese Spiele nicht geschützt. Er ist ihnen vollends ausgeliefert.
Dies will die Motion verbessern. Es geht auch darum, dass vor allem kleinere Bauernbetriebe im Berggebiet sagen können, dass sie auf B-Milch für 35 bis 40 Rappen verzichten und lieber weniger Milch melken möchten, dafür aber eine höhere Wertschöpfung haben und damit auch ein höheres Einkommen erzielen könnten. Diese Möglichkeit gibt es heute nicht. Man produziert besser weniger Milch für einen besseren Preis. Mit der jetzigen Ausgestaltung ist der Anreiz aber so, dass man, wenn die Preise sinken, besser mehr produziert, damit man Ende Monat wieder gleich viel hat. Deshalb ist es so wichtig, dass man im Vorfeld die Preise kennt und weiss, welche Mengen in welchem Segment produziert werden sollen. Dann kann der Bauer auch unternehmerisch handeln und sich entscheiden, eine Kuh weniger zu halten, dafür aber A-Milch zu einem fairen Preis zu produzieren.
Ihre Kommission hat all diese Probleme erkannt und die Motion mit 18 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich angenommen. Der Ständerat hat am 24. September des vergangenen Jahres mit deutlichen 34 zu 1 Stimmen bei ebenfalls 2 Enthaltungen zugestimmt.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, der Motion zuzustimmen. Helfen wir mit, die Situation der Milchbauern zu verbessern!