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preparatory:AB 257853

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-04

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen; dies aus zahlreichen Gründen. In Präzisierung zu dem, was der Berichterstatter soeben gesagt hat, möchte ich zuerst darauf hinweisen, dass es die Möglichkeit ausländischer Tagungsorte heute schon gibt, so hat man uns gesagt. Bundesrat und Nationalrat wollen dies einfach explizit klarstellen. Insofern verankert meine Minderheit geltendes Recht.

Damit komme ich zum zweiten Grund für die Minderheit: Eine Änderung würde Rechtsunsicherheit schaffen, denn es steht ja nicht, ausländische Tagungsorte würden neu verboten. Es steht dann einfach weiterhin gar nichts. Dann wissen wir nicht, ob die geltende Praxis weiterhin gilt oder nicht. Ich wäre der Meinung: Ja.

Mein inhaltlich gewichtigstes Argument ist die unternehmerische Freiheit. Diese zu berücksichtigen, war auch ein Auftrag unseres Rates an die Kommission. Weshalb müssen wir den Unternehmen vorschreiben, wo sie ihre Tagungen durchführen sollen? Es kann legitime Gründe geben, für einmal oder auf Dauer einen anderen Ort als die Schweiz zu suchen. Da gibt es verschiedene Beispiele. Eines davon ist, dass die Aktionäre in zwei verschiedenen Ländern sind, die eine Hälfte der Aktionäre ist in Zürich und die andere Hälfte in New York. Was spricht dann dagegen, an beiden Orten eine physische Versammlung durchzuführen und sie dann mittels Übertragung zu verbinden? Wenn sie keine ausländischen Tagungsorte haben, dann wird dies verunmöglicht.

Oder gehen wir noch einen Schritt weiter zur virtuellen Generalversammlung; die wird ja neu zulässig. Die hat überhaupt keinen physischen Ort. Sie kann, über Server und Rechner vermittelt, irgendwo auf der Welt stattfinden. Warum sollte jetzt eine, sagen wir, Basler AG im digitalen Raum, im Cyberspace, ihre Generalversammlung abhalten dürfen, nicht aber für einmal an einem nahe liegenden Ort, z. B. in Lörrach? Oder noch etwas absurder: Die beiden Aktionäre dürfen zwar nach Lörrach gehen, aber sie dürfen nicht physisch miteinander sprechen - sonst wäre es eine ausländische Generalversammlung. Sie dürfen in Lörrach aber eine virtuelle Generalversammlung über US-Server abhalten. Das lassen wir zu. Ich fände es etwas naheliegender und ehrlicher, wenn man sagen würde, sie dürfen auch ausserhalb der Pausen in Lörrach miteinander sprechen und eine Generalversammlung abhalten.

Der Kommissionssprecher hat das Argument gebracht, man müsse mit diesem Zwang die lokale Wirtschaft etwas stärken. Da muss ich sagen: Es ist nicht Aufgabe des Aktienrechts, mit einschneidenden Verboten gegenüber Schweizer AG lokalen Hallenvermietern Umsatz zu bescheren, auch wenn man ihnen dies in der aktuellen Zeit natürlich wünschen würde. Umgekehrt profitiert gerade die Schweiz - gerade noch einmal der Raum Nordwestschweiz - stark vom freien Markt der Versammlungsorte. Namentlich die Stadt Basel hat, wenn nicht gerade eine Krise ist wie jetzt, zahlreiche süddeutsche Firmen, die ihre tolle Infrastruktur nutzen. Wir sind also auch froh, dass die ausländischen AG solches zulassen.

Es wurde in der Kommission und auch schon früher im Rat gesagt, eine AG, die nicht in der Schweiz tage, sei gar keine richtige Schweizer AG. Aber wir wissen ja: Nur weil eine Gesellschaft ihren Sitz in der Schweiz hat, sind ihre Aktionäre noch lange nicht hier ansässig. Wenn solcher Lokalpatriotismus für eine Gesellschaft so wichtig ist, wird sie sich selber danach richten und schauen, was für ihre Reputation gut ist. [PAGE 34]

Die Missbrauchsgefahr ist für mich inhaltlich das einzige Argument. Man muss sich ernsthaft überlegen, ob hier ein Problem besteht. Aber hier haben wir die Statuten. Die Statuten können die Orte regeln, das können wir den Aktionären überlassen. Es gibt immer den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, der für sie vor Ort ist, wenn sie nicht hingehen können.

Die vielleicht absurdeste Konstellation, die man anschauen muss, wenn man sich überlegt, ob ausländische Tagungsorte schlecht sind, ist die Universalversammlung: Wenn Sie Aktionär einer Gesellschaft sind und alle Aktien auf sich vereint haben, dürften Sie, nach strenger Regelung, wenn Sie irgendwo auf einer Reise sind, nicht mit sich selber tagen, weil Sie ja dann Ihren Tagungsort im Ausland hätten, sondern Sie müssten damit zuwarten, bis Sie wieder in der Schweiz sind. Dann erst dürften Sie mit sich selber eine Universalversammlung abhalten.

Zum Schluss sage ich noch etwas aus eigener Erfahrung. Ich habe keine grosse Erfahrung mit diesen internationalen Konzernen, aber ich habe einmal einen Verein gegründet, der sehr appenzellisch ist - er ist es immer noch -: Das sind die Ausserrhoder Jungfreisinnigen. Ich räume öffentlich ein: Die Ausserrhoder Jungfreisinnigen wurden nicht in Ausserrhoden gegründet, das habe ich noch nie öffentlich gesagt. Wir waren Studierende aus der ganzen Schweiz. Wir haben unseren Verein in St. Gallen gegründet und haben nachher oft in Winterthur und Zürich getagt. Wir waren sehr froh um diese Flexibilität. Dennoch sind wir sehr ausserrhodisch geblieben.

Ich bitte Sie also zusammenfassend, der Minderheit und damit dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen, die Differenz auszuräumen und die Versammlungsfreiheit zu stärken. Ich weiss, ich bin im Juni hiermit noch unterlegen, aber vielleicht kann ich Sie heute ja mit dem Caroni-Virus anstecken.