Rieder Beat · Ständerat · 2020-03-04
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-04
Wortprotokoll
Ich möchte nur auf zwei, drei Argumente, die jetzt erwähnt wurden, eingehen.
Diese Formulierung ist nicht nur bezüglich des Deliktumfangs wahrscheinlich lückenhaft und schlecht, sondern auch betreffend die Kann-Bestimmung. Sie haben eine Kann-Bestimmung. Was für eine Situation ergäbe sich dann? Es gäbe dann Schiedsrichter, die würden vielleicht, wenn sie sähen, dass eine Bestechung vorliegt, Beweise verlangen. Andere Schiedsrichter würden das nicht tun. Was ist die Folge davon? Die Folge davon ist, dass die Parteien, die ein Schiedsgericht anrufen, sich wahrscheinlich von den Schiedsrichtern zuerst einmal bestätigen lassen, ob diese die Kann-Bestimmung anwenden oder ob sie das nicht tun. Wie interpretieren sie die Bestechung im Sinne unseres Staates? Wir tragen ja hier vor dem Schiedsgericht eine Zivilstreitigkeit aus, die wahrscheinlich internationale Implikationen hat sowie andere Rechtsgebiete, andere Rechtsformen betrifft. Ich glaube, wir erreichen mit dieser Formulierung keine Schliessung der Lücke. Wir schaffen Unsicherheiten, obwohl es das Ziel dieser Vorlage war, das Schiedsverfahren zu stärken.
Wenn es bessere Formulierungen gibt, dann ja, dann kann man gerne darüber sprechen. Der Zweitrat wird sich dieser Problematik auf der Basis des Amtlichen Bulletins und unserer Diskussion sicherlich auch annehmen. Ich bitte Sie, hier jetzt nicht eine unklare Formulierung einzufügen, die dann zu einem schlechten Ergebnis führt, sondern zuerst abzuwarten, wie der Zweitrat dies sieht. Wenn er dann eine bessere Formulierung findet, können wir das in der Differenzberatung selbstverständlich noch bereinigen.
Ich bitte Sie hier also, im Moment mit der Mehrheit zu stimmen und nicht zu versuchen, diese Lücke mit ungenauen Formulierungen zu schliessen.