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Rösti Albert · Nationalrat · 2020-03-04

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-04

Wortprotokoll

In Block 3 geht es um die Höhe der Leistung und die anrechenbaren Kosten. Ich kann es kurz machen: Mit meiner Minderheit beantrage ich Ihnen konsistenterweise, auch hier gestützt auf die anderen Minderheiten, auf die Version des Ständerates umzuschwenken, das heisst, die entsprechenden Leistungen nach oben hin zu beschränken - auf 38[NB]900 Franken für alleinstehende Personen und 58[NB]350 Franken für Ehepaare. Dies entspricht nicht dem dreifachen, wie es der Bundesrat wollte, sondern dem zweifachen allgemeinen Lebensunterhalt gemäss den Ergänzungsleistungen. Es handelt sich dabei um das Konzept, wie es Ständerat Ruedi Noser eingegeben hat. Dadurch soll Konsistenz geschaffen werden zu der Höhe eines später möglichen Vorbezugs der AHV. Dies soll geschehen, damit nicht jene, die mit 60 Jahren keine Überbrückungsleistungen beziehen, weil sie vielleicht knapp die Kriterien nicht erfüllen, und dann die AHV vorbeziehen, schlechter behandelt werden als jene, die Überbrückungsleistungen erhalten.

Ich bitte Sie, den Anträgen meiner Minderheit zu den Artikeln 2a, 5 Absatz 1 und weiteren zuzustimmen.

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