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AB 258016

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-03-04

Wortprotokoll

In diesem Block wird der Kern des Konzepts der Kommission vollzogen, nämlich der Wechsel zum System der Ergänzungsleistungen. Die Begrenzung der Höhe der Überbrückungsrente auf das tiefe Niveau der Ergänzungsleistungen dient dazu, allfälligen Fehlanreizen einer stärker ausgebauten Leistung entgegenzuwirken. Weder Arbeitnehmende noch Arbeitgebende haben unter diesen Voraussetzungen einen Anreiz, selber zu kündigen bzw. ihren Arbeitnehmenden zu kündigen und sie zwei Jahre zum RAV zu schicken mit der Idee, dass sie dann als Ausgesteuerte eine Frührente mit goldenem Fallschirm beziehen könnten. Die EL-Beiträge betragen 20[NB]000 Franken für Einzelpersonen, 30[NB]000 Franken für Paare. Dazu kommen lediglich Beiträge für Krankheitskosten und für diejenigen, die noch Kinder unter 25 Jahren in Ausbildung haben.

Die Vermögensgrenzen wurden halbiert. Sparbeiträge für die zweite Säule und Rückzahlungen von Hypotheken, die innerhalb von drei Jahren vor der Aussteuerung getätigt worden sind, werden rückwirkend angerechnet. Selbstgenutztes Wohneigentum wird bei der Berechnung der Höhe der Rente angerechnet. Die Grünliberalen sind der Meinung, dass damit dem Anliegen Rechnung getragen ist, dass das Instrument zielgerichtet auf das Profil einer Vermeidung von Altersarmut wirken kann. Gemäss der Logik der[NB]Ergänzungsleistungen[NB]sind[NB]diese Überbrückungsleistungen auch nicht steuerbar.

Zu den Änderungen im BVG gibt es eine Minderheit I (Gysi Barbara), die bereits jetzt eine Anpassung der Ansätze für die Altersgutschriften vorsieht, was in der Stossrichtung der Haltung der Grünliberalen in der BVG-Revision entspricht. Da diese Frage jedoch nächstens in der Diskussion zur BVG-Revision geklärt wird, werden wir uns hier enthalten.

Den Einzelantrag Regazzi können wir in der aktuellen Form nicht unterstützen.