Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · 2020-03-04
Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-04
Wortprotokoll
Herr Kollege Schwander, der Bundesrat hat in einem rechtsvergleichenden Bericht vom 2. Mai 2014 auf Seite 12 geschrieben, dass eine Verletzung der Pflichten betreffend Sorgfaltsprüfung und/oder Berichterstattung eine Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates begründen würde. Im nationalrätlichen Gegenvorschlag steht, dass eine solche Haftung ausgeschlossen sei. Wenn Sie diese beiden Aussagen einander gegenüberstellen, bei welcher Lösung ist die persönliche Haftung grösser?