Schwander Pirmin · Nationalrat · 2020-03-04
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-04
Wortprotokoll
Ich danke der Kommissionssprecherin und dem Kommissionssprecher; sie haben eigentlich schon dargelegt, was die Minderheit und die Mehrheit bewogen hat, für das eine oder das andere zu stimmen.
Dem Motionär geht es ja nicht darum, Artikel 74 der Strafprozessordnung ausser Kraft zu setzen, sondern lediglich darum, die Voraussetzungen zu lockern. Es ist der Minderheit und dem Motionär auch klar, dass es um verschiedene Interessen geht - um Persönlichkeitsrechte, Unschuldsvermutung, Orientierung der Öffentlichkeit. Aber es geht auch um Transparenz und vor allem auch um die folgende Tatsache: Wenn irgendwo etwas passiert, wenn irgendwo ein Verfahren hängig ist, wird darüber in den sozialen Medien sehr schnell berichtet, werden Vermutungen geäussert und kursieren vor allem im Ausland sehr schnell Namen, die in der Schweiz nicht publiziert werden dürfen. Da muss man sich schon fragen, ob das sinnvoll ist oder nicht.
Der Motionär und die Minderheit glauben einfach, dass hier Anpassungen nötig sind und dass wir in der Schweiz den Medien nicht einfach verbieten können, Namen zu nennen, wenn diese Namen im Ausland bereits bekannt sind und aufgelistet werden. Dies dient unseres Erachtens auch der Transparenz und der Aufklärung der Öffentlichkeit. Ich betone nochmals: Selbstverständlich muss das gegenüber den Persönlichkeitsrechten und der Unschuldsvermutung abgewogen werden. Es geht aber auch darum, Klarheit zu schaffen, wenn im Ausland Namen kursieren und diese in der Schweiz nicht genannt werden dürfen.
Ich bitte Sie daher, der Motion zuzustimmen.