Dobler Marcel · Nationalrat · 2020-03-04
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-04
Wortprotokoll
Das Bundesgesetz über den Konsumkredit verlangt für den Abschluss sowie den Widerruf von Kreditverträgen die Form der einfachen Schriftlichkeit, d.[NB]h. die eigenhändige Unterschrift der Parteien. Das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift führt dazu, dass der vollständig digitale Abschluss von Konsumkreditverträgen und deren digitaler Widerruf in der Praxis nicht möglich sind. Auch bei einem online getätigten Vertragsabschluss müssen die nötigen Unterlagen danach von den Kreditnehmenden noch eigenhändig unterzeichnet werden. Dies gilt auch für den Widerruf. Dieser muss innert vierzehn Tagen zur Post gebracht und idealerweise per Einschreiben versendet [PAGE 123] werden. Dies führt zu unnötigem Mehraufwand. Viele Konsumenten wollen heute ihre Rechtsgeschäfte im Internet bzw. online abschliessen und sind dies auch gewohnt.
Mit meinem Postulat beantrage ich deshalb, zu prüfen, wie das Bundesgesetz über den Konsumkredit so geändert werden kann, dass ein Konsumkreditvertrag sowohl in der Form der einfachen Schriftlichkeit als auch in einer digital tauglichen Form abgeschlossen und widerrufen werden kann. Unbestritten ist, dass bei einem vollständig digitalen Vertragsabschluss der Schutz der Kreditnehmenden vor einem voreiligen Vertragsabschluss zu wahren ist. Die diesbezüglich digital zur Verfügung stehenden Instrumente, z. B. aufklärende Informationsfenster oder Warnhinweise, sind zweckmässig zu nutzen und dürften wirksamer sein als das heutige Schriftformerfordernis, zumal die digitale Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist und in diesem Fall keine weitergehenden Warnmassnahmen vor einem voreiligen Vertragsabschluss greifen. Zudem würde bei digital abgeschlossenen Konsumkreditverträgen auch ein Widerruf innerhalb von vierzehn Tagen in digitaler Form zur Verfügung stehen. Dies ist wesentlich konsumentenfreundlicher als der Postweg per Einschreiben.
Deshalb beantrage ich in meinem Postulat, dass geprüft wird, ob taugliche digitale Alternativen zum bisherigen Schriftformerfordernis vorhanden sind, die das heutige Schutzniveau für Kreditnehmende wahren. Mein Postulat strebt damit kundenfreundliche und kostengünstige Entwicklungen im Konsumkreditgesetz an und dient einer Verbesserung des Konsumentenschutzes insgesamt.
Ich bitte Sie, das Postulat gutzuheissen - für eine fortschrittliche Wirtschaft und einen hohen Schutz von Kreditnehmenden.