Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2020-03-04
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-04
Wortprotokoll
Ihre SPK hat am 8. November 2019 die von alt Nationalrat Luzi Stamm am 28. September 2018 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative fordert, die [PAGE 132] Bundesverfassung so zu ergänzen, dass die Schweiz ihre Asylpolitik künftig auf die Hilfe vor Ort fokussiert, und zwar indem sie sich an Schutzzonen und Hilfszentren möglichst nahe an den Krisengebieten beteiligt. Asylsuchende, denen nicht in einem Drittstaat oder in einer Schutzzone im Ausland ein Platz zugewiesen werden kann, sollen in der Schweiz an klar bestimmten Orten untergebracht werden und ausschliesslich Sachleistungen erhalten.
Mit 14 zu 8 Stimmen entschied die Kommission, dem Rat zu beantragen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die wesentlichen Gründe für die ablehnende Haltung der Kommissionsmehrheit können wie folgt zusammengefasst werden: Sicher ist es nicht falsch, vor Ort Hilfe zu leisten; dies wird ja aber bereits gemacht. Wir können bei uns weder im Gesetz noch in der Verfassung etwas festhalten, das internationale Zusammenarbeit erfordert und somit nicht nur von uns abhängt. Der Vorstoss vermischt Themen und Zuständigkeiten. Zudem werden einige Bestimmungen so detailliert ausformuliert, dass sie als Verfassungstext unmöglich zu akzeptieren wären. Ebenso fragwürdig sind für die Mehrheit der Kommission die in der parlamentarischen Initiative vorgeschlagenen Beschränkungen, insbesondere in Bezug auf Sachleistungen und die Freizügigkeit von vorläufig aufgenommenen Personen. Sie würden zu echten Verschlechterungen der aktuellen Situation führen. Die Initiative ist aus Sicht der Mehrheit auch daher inakzeptabel.
Das Hauptziel dieser Initiative ist es, Schutzzonen im Ausland anzubieten, um die grösstmögliche Zahl an Flüchtlingen dort unterbringen zu können. Die Kommissionsmehrheit befürwortet eher ein faires Asylverfahren in der Schweiz. Wir kennen die Schwierigkeiten, auf welche die Schweiz bei der Durchsetzung der Rechte von Flüchtlingen in abgelegenen Schutzgebieten stossen würde, besonders in Staaten, in welchen die Bedeutung von Menschenrechten und die Menschenwürde mit Füssen getreten werden. Ich erwähne hier als Beispiel lediglich Libyen. Vor-Ort-Camps in der Nähe von Konfliktgebieten erlauben es den Menschen nicht, ihre Rechte zu erlangen, und stehen deshalb keineswegs in Übereinstimmung mit der Menschenrechtskonvention.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.