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Studer Heiner · Nationalrat · 2002-10-01

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-10-01

Wortprotokoll

Der Zweckartikel ist zwar wesentlich, aber nicht matchentscheidend. Deshalb ist es differenziert zu sehen, was für die weitere Debatte gut und was problematisch ist.

Wir als Kommissionsmehrheit haben uns bewusst an den Ständerat gehalten, der als "chambre de réflexion" gilt, nicht im Geruch steht, links oder "grünlastig" zu sein, und der davon ausgeht, dass hier in diesem Gesetz der Schutz des Menschen und der Umwelt - das haben wir dann durch Einfügung von "die Tiere" präzisiert - im Zentrum steht und es dabei kein Gentechnologie-Verhinderungsgesetz ist. Deshalb halten wir das, was uns der Ständerat unterbreitet hat - und wir etwas präzisiert haben -, für einen guten Zweckartikel.

Andererseits muss ich Ihnen klar sagen, dass wir den Minderheitsantrag II (Wandfluh) im Vergleich zur Verfassung Artikel 120 ganz eindeutig ablehnen. Wenn man sorgfältig die Verfassungsbestimmung anschaut und mit dem gesetzlichen Vorschlag vergleicht, dann haben wir sehr grosse Fragezeichen in Bezug darauf, ob dieser verfassungskonform ist.

Wir bitten Sie ganz eindeutig, den Minderheitsantrag II (Wandfluh) abzulehnen.

Der Antrag der Minderheit III (Scheurer Rémy) hat nur in Kombination mit dem Minderheitsantrag II (Wandfluh) einen Sinn, weil - wie schon richtigerweise gesagt worden ist - im Minderheitsantrag I (Egerszegi) die Forschung inbegriffen ist.

Daher empfehlen wir Ihnen ganz klar, der Mehrheit zu folgen und die Minderheit II (Wandfluh) und den Antrag der Minderheit III (Scheurer Rémy) abzulehnen. Der Minderheitsantrag I (Egerszegi) bewegt sich klar im Rahmen der Verfassung; hier ist es ein politisches Abwägen, was uns als Grundlage für die weiteren Debatten dienen soll.