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Markwalder Christa · Nationalrat · 2020-03-05

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-05

Wortprotokoll

Der bessere Schutz von Whistleblowern ist ein politisch wichtiges Anliegen, das in unserem Parlament seit vielen Jahren hängig ist, was auch in der parlamentarischen Initiative unseres ehemaligen Kollegen Filippo Leutenegger zum Ausdruck kommt. Wer effektive Missstände an seinem Arbeitsplatz aufdeckt oder aufgedeckt hat und damit an die Öffentlichkeit geht, setzt heutzutage oft seine Arbeitsstelle und damit seinen Lebensunterhalt aufs Spiel. Meistens ist das Vertrauensverhältnis dann derart zerstört, dass eine Weiterbeschäftigung für beide Seiten nicht mehr zumutbar ist. Allerdings hat es der Bundesrat in zwei Anläufen unter vier Justizministerinnen nicht zustande gebracht, gesetzestechnisch einfache, für Arbeitnehmende und Arbeitgebende praktikable Lösungen im Obligationenrecht vorzuschlagen. Beide Versuche sind, weil zu kompliziert, zu bürokratisch und zu wenig praxisnah, misslungen.

Die FDP begrüsst ausdrücklich die vorgesehenen Eskalationsstufen, wonach Unregelmässigkeiten zuerst intern gemeldet werden müssen, danach die zuständige Behörde orientiert wird und erst als Ultima Ratio an die Öffentlichkeit gelangt werden soll. Es ist auch nicht so, dass sich seit der Einreichung der Motion Gysin Remo im Jahr 2003 nichts getan hätte. Inzwischen haben rund 65 Prozent der Schweizer Unternehmen interne Meldestellen, bei denen man auch anonym Missstände melden kann. Dies liegt nämlich auch im eigenen Interesse der Unternehmen, denn so kann Fehlverhalten bis hin zu Korruption oder Betrug entsprechend intern bekämpft werden, ohne dass die Reputation des Unternehmens in der Öffentlichkeit Schaden erleidet. Allerdings ist die gesetzliche Anleitung, wie rechtlich korrektes Whistleblowing funktionieren soll, d. h., unter welchen Umständen ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin an welche Adressaten und in welcher Reihenfolge eine Unregelmässigkeit melden kann, gesetzestechnisch auch dieses Mal nicht gelungen.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich nach den eigenen Hearings im letzten Jahr und der erneuten Debatte im Ständerat noch einmal über die Vorlage gebeugt. Das Resultat ist quasi dasselbe geblieben. Nur 5 von 25 Mitgliedern der RK befürworten diese Neuregelung. Für die FDP-Fraktion bleibt sie zu technokratisch und zu praxisfern. Wenn eine Gesetzesänderung - obwohl von der Verwaltung in guten Treuen ausgearbeitet - ihren ursprünglich vorgesehenen Zweck offensichtlich nicht erfüllen kann, ist es besser, sie zu beerdigen, als damit unser Obligationenrecht aufzublähen.

Auch seitens der FDP-Fraktion sind wir der Überzeugung, dass diese Vorlage im realen Leben keinen substanziellen Mehrwert für den Schutz von Whistleblowern bringt. Aus diesen Gründen kommt unsere Fraktion, zusammen mit der überwiegenden Mehrheit der RK, zum Schluss, diese Vorlage sei heute trotz jahrelanger Vorarbeiten abzulehnen. Geht man nämlich von eigenverantwortlichen und loyalen Mitarbeitenden aus, dürfte die Eskalationskaskade logisch erscheinen, nämlich Unregelmässigkeiten zuerst intern, dann, wenn sie nicht behoben werden, der zuständigen Behörde zu melden und erst anschliessend die Öffentlichkeit zu suchen. Diese Kaskade braucht nicht explizit in schwerverständlichen Normen im Obligationenrecht niedergeschrieben zu werden, sondern sie entspricht eigentlich dem gesunden Menschenverstand.

Die Möglichkeit einer strafrechtlichen Exkulpation für Whistleblower wird mit der Fristverlängerung der parlamentarischen Initiative Leutenegger Filippo 12.419 aufrechterhalten, in der Hoffnung, dass uns in dieser Hinsicht eine einfache und praktikable Lösung gelingen möge.

Namens der FDP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zu folgen und diese Vorlage abzulehnen.

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