Glättli Balthasar · Nationalrat · 2020-03-05
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-03-05
Wortprotokoll
Die Minderheit I empfiehlt Ihnen, in diesem, möchte ich sagen, verbleibenden Kernstück der Differenzbereinigung mit dem Ständerat zu gehen. Es geht um das Profiling.
Ich möchte etwas vorausschicken, auch als politische Botschaft: Aus der Sicht der Grünen ist dies die Pièce de Résistance. Wenn man hier keine Lösung findet - entweder eine, wie sie der Ständerat jetzt vorsieht, oder eine im Sinne des Ständerates mit den gleichen Auswirkungen wie bei der Ständeratsvariante respektive der Minderheit I -, dann gehen wir hinter das heute bestehende Schutzniveau zurück. Ich wiederhole es: Wir machen in Zeiten von Big Data ein neues Datenschutzgesetz, das genau im Bereich von Big Data, was die grosse, neue Herausforderung ist, die Menschen schlechter schützt als das bestehende Recht. Dazu können wir nicht Ja sagen, und ich hoffe, auch Sie sagen dazu nicht Ja.
Wir haben ursprünglich eigentlich vom Bundesrat einen Entwurf bekommen, der im positiven Sinn noch viel weiter ging. Der Bundesrat wollte das, was man heute unter "persönliche Profile" hat, in den Begriff "Profiling" überführen und all dies dem besonders hohen Schutzniveau unterstellen. Es gab damals, Sie erinnern sich, in der Diskussion der ersten Runde eine Minderheit Wermuth, wenn ich mich richtig erinnere, die die Version des Bundesrates unterstützte.
Meine Meinung und auch die Meinung der Minderheit I ist: Wir müssen hier eine Brücke bauen. Wir müssen eine Brücke bauen zwischen Profiling, das kein besonderes Risiko beinhaltet, und Profiling, das ein hohes Risiko beinhaltet.
Minderheit I und Ständerat versuchen, genau diese Unterscheidung zu machen. Das Ziel dabei ist, dass man unproblematische Profiling-Geschichten jetzt nicht noch besonders belastet. Ein Beispiel: Wenn Sie irgendwo bei einem Online-Anbieter Bücher kaufen, dann wird automatisch ein Profil von Ihnen erstellt. Das wird mit den Profilen von Hunderttausenden von anderen Leuten verglichen, und aufgrund dessen kriegen Sie andere Bücher empfohlen, die Sie auch interessieren könnten. Da bin ich auch der Meinung, das sei jetzt nicht ein Profiling mit hohem Risiko; da ist die Persönlichkeit jetzt nicht in ihrem Kernbestand in Gefahr. Wenn wir hingegen Sachen haben, die eben schon nach heutigem Recht nicht gültig sind, dann sollen die auch nach neuem Recht nicht gültig sein.
Man könnte es ganz banal zusammenfassen: Sinn und Zweck der Minderheit I und der ständerätlichen Fassung ist, dass das heutige Schutzniveau nicht unterschritten wird, dass insbesondere das Schutzniveau, das auch im berühmten Moneyhouse-Urteil festgehalten wurde, nicht neu gesetzlich untergraben wird. Im Zusammenhang mit Bonitätsprüfungen wurden Namen, Wohnort, Geburtsdatum, Beruf, Haushalt, Nachbarn, Wohnsituation, frühere Wohnorte aus diversen Quellen bearbeitet; das betrifft verschiedenste Lebensbereiche. Das Bundesverwaltungsgericht hat dort gesagt: Weil nicht alle diese Lebensbereiche bonitätsrelevant sind, ist das eben nicht einfach eine normale Bonitätsüberprüfung. Genau das ist auch hier gemeint, wenn man "Profiling mit hohem Risiko" sagt, eben zum Beispiel in den Ziffern 1 und 2, wenn man Daten verschiedener Herkunft verknüpft, die für das Ziel, für das man sie dann bearbeitet, nicht zwingend relevant sind.
Gehen Sie nicht unter das heutige Schutzniveau, sonst hat diese Vorlage, glaube ich, am Schluss, in der Schlussabstimmung keine Mehrheit mehr!